Gesetzeslage:
Der Skipper muss ein Funksprechzeugnis haben, wenn an Bord der Yacht ein Funkgerät vorhanden ist. Alle Yachten bei uns haben ein Funkgerät.
Sie haben kein Sprechfunkzeugnis?
Dann bauen wir Ihnen einfach das Funkgerät aus, dieses Verfahren wird zur Zeit bei Yachten unter 12 Meter toleriert. Wir müssen dafür 50,- berechnen. Bei Yachten über 12 Meter gibt es diese Möglichkeit nicht. Buchen Sie eine beliebige Yacht unter 12m und beauftragen bei Buchung den "Ausbau Funkgerät" für 50,- Euro im Kundenlogin.

Sie haben ein Sprechfunkzeugnis - aber keinen SRC?
Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst: Ohne GMDSS-Erweiterung nützt Ihnen das gelbe "Sprechfunkzeugnis" leider nichts mehr.
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für UKW: Sie dürfen nur Geräte ohne DSC-Controller bedienen. Da unsere Yachten ALLE einen DSC-Controller haben, nützt Ihnen dieser Schein leider nichts mehr!
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis Funker 1: Alles O.K, überall gültig.
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis Funker II: Für deutsche Gewässer O.K.!
So kommen Sie zu einem SRC
Wenn Sie einen SRC machen möchten, was auch zu empfehlen ist, dann können Sie sich hier schon mal einen Eindruck der Lerninhalte verschaffen:
Prüfungsfragen SRC herunterladen
Der Lern-Aufwand ist etwa so groß wie beim Sportbootführerschein, den SRC machen Sie nicht im Vorbeigehen. Aber wie Sie hier in dem Video sehen können, haben auch Profis Probleme mit den korrekten Formulierungen.
"Ausbau Funkgerät" im Kundenlogin beauftragen
Neben vielen weiteren tollen Funktionen können Sie dort den Ausbau des Funkgeräts beauftragen - Chartern ohne Sprechfunkzeugnis!
Ihre Daten sind bei uns sicher!
Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung
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