Yachtcharter Ostsee

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

    Diese AGB sind Bestandteil des Chartervertrags. Das Fahrtgebiet umfasst Nordsee (nicht nördlicher als Bergen) und Ostsee einschließlich Polen, Litauen, Lettland, Kattegat und Skagerrak. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die vercharterten Yachten sind gemäß See-Sportbootvermietungsverordnung zugelassen, jedoch nicht als Ausbildungsyachten. Nur Yachten mit BG-Verkehr-Abnahme sind für gewerbliche Ausbildung zugelassen.

  2. Pflichten des Charterers

    Kann der Charterer die Charter nicht antreten, informiert er den Vercharterer unverzüglich. Gelingt eine Ersatzcharter, werden gezahlte Beträge abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr erstattet, andernfalls bleibt die gesamte Chartergebühr fällig. Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Der Ölstand ist täglich, die Kühlwasserzufuhr regelmäßig zu prüfen. Schäden durch Trockenlauf oder Überhitzung gehen zu Lasten des Charterers. Der Motor darf bei mehr als 10 ° Krängung nicht betrieben werden. Der Charterer bestätigt, dass er oder der benannte Schiffsführer:

    – im Besitz eines gültigen „Sportboot See“- oder „Sportboot Küste“-Scheins und eines Pyroscheins ist (ohne Pyroschein ist eine Online-Unterweisung für 15 € zu buchen),

    – über das Funkzeugnis SRC oder gleichwertig verfügt,
    – die notwendigen seemännischen Kenntnisse und Erfahrung besitzt,
    – keine Veränderungen an Schiff oder Ausrüstung vornimmt,
    – geeignete Schuhe mit heller Sohle trägt,
    – die Yacht pfleglich behandelt,
    – die Segel vor Auslaufen prüft
    – nur mit Zustimmung an Regatten teilnimmt,
    – Haustiere nur mit Zustimmung mitführt,
    – bei Havarie nur eigene Leinen zum Schleppen nutzt.

    Bei technischen Fragen oder Problemen ist der 24-h-Service des Vercharterers (Nummer in der Schiffsmappe) unverzüglich zu kontaktieren.

  3. Übergabe der Yacht

    Die Yacht wird sauber, segelklar und vollgetankt mit zwei Gasflaschen übergeben. Zustand und Inventar sind anhand der Checkliste zu prüfen. Die unterschriebene Checkliste bestätigt die ordnungsgemäße Übernahme. Das Logbuch ist gesetzeskonform zu führen. Die Kaution wird per Kreditkarte hinterlegt.

  4. Versicherungen

    Die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert mit 1.500 € Selbstbeteiligung (Motoryachten bis 3.000 €). Bei Regattateilnahme oder Grundberührungsschäden über 5.000 € beträgt die Selbstbeteiligung 3.000 €. Zusätzlich besteht eine Charterausfallversicherung mit gleicher Selbstbeteiligung. Der Charterer trägt im Schadensfall die Selbstbeteiligung. Grobe Fahrlässigkeit ist nicht versichert. Versicherungsbedingungen sind im Charterer-Login abrufbar.

  5. Haftung des Vercharterers

    Der Vercharterer haftet nur für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden durch Dritte, fehlerhaftes nautisches Material, höhere Gewalt oder an Bord vergessene Gegenstände besteht keine Haftung.

  6. Haftung des Charterers

    Der Charterer führt die Yacht eigenverantwortlich. Schäden unter 1.500 € gehen zu seinen Lasten. Bei höheren Schäden wird die Kaution einbehalten. Schäden, Havarien oder Kollisionen sind unverzüglich zu melden, zu dokumentieren und durch Dritte (z. B. Hafenmeister) zu bestätigen. Bei mangelfreier Rückgabe wird die Kaution umgehend erstattet.

  7. Rücktritt und Minderung

    Wird die Yacht nicht rechtzeitig bereitgestellt, kann der Charterer nach 48 h zurücktreten und erhält die Zahlungen zurück. Innerhalb dieser Frist kann der Vercharterer eine gleichwertige Ersatzyacht stellen. Eine Verlängerung der Charterzeit erfolgt nur mit Zustimmung des Vercharterers. Der Ausfall technischer Hilfsmittel (Plotter, Autopilot, Bugstrahlruder, Radar etc.) berechtigt nicht zur Minderung.

  8. Rückgabe der Yacht

    Die Yacht ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Jede angefangene Stunde Verspätung wird mit 100 € berechnet. Der Charterer haftet für daraus entstehende Schäden. Schäden werden mit der Kaution verrechnet. Reparaturen bis 150 € bei normalem Verschleiß können eigenständig durchgeführt werden, Erstattung nur mit ordnungsgemäßer Rechnung. Altteile sind mitzubringen.

    Die Yacht wird besenrein, aufgeklart und vollgetankt zurückgegeben. Ist das nicht der Fall, wird der Mehraufwand für Aufklaren mit 5 €/m, für Innenreinigung mit 10 €/m sowie für das Tanken (fehlender Diesel + 100 € Handlingpauschale) berechnet und von der Kaution abgezogen. Bei Rückgabe an anderem Ort trägt der Charterer alle Rückführungskosten.

  9. Sonstiges

    Verstopfungen der Toilette oder Fäkalientanks werden mit je 150 € berechnet. Bettwäsche, Decken und Handtücher sind nicht im Preis enthalten, können aber bis 5 Tage vor Törnbeginn gebucht werden. Die Ausrüstungsliste ist online abrufbar.