Anerkennung britischer SRC
Anerkennung britischer SRC, SRC, Sprechfunkzeugnis Yachtcharter Ostsee, Info zu Anerkennung britischer SRC, SRC, Sprechfunkzeugnis Heiligenhafen, Flensbrug und Greifswald
Sprechfunkzeugnis, Sprech, funk, Zeugnis, SRC, Englischer SRC, Sprechfunk-Zeugnis

Statement von Klaus Schneider:
Der Schiffsführer eines deutschen Sportbootes muss, falls auf dem Sportboot ein UKW-Funkgerät vorhanden ist, ein gültiges „Short Range Certificate“ (SRC)  besitzen. SRC-Zeugnisse , die von ausländischen Verwaltungen ausgestellt wurden, und die nach den Regeln der internationalen „Radio Regulations“ geprüft werden, sind gültig und bedürfen keiner gesonderten Anerkennung. Dies ist in der deutschen Schiffssicherheitsverordnung , Anlage 3, C , 2.2 expressis verbis ausgesagt, und wurde  auch vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), der Fachbehörde für Seefunkzeugnisse  bestätigt.

Der britische  Yachtverband Royal Yachting Association (RYA)  bietet die Möglichkeit an, nach einer gründlichen Lektüre bzw. Lernen des Prüfungsstoffes und einem eintägigen Kurs, der mit einer praktischen und theoretischen Prüfung abschliesst, diesen SRC zu erwerben. Der Deutsche Segler Verband (DSV), das BSH und das Verkehrsministerium (BMVBS) haben  vor etwa einem halben Jahr auch schriftlich bestätigt, daß der britische SRC an Bord eines deutschen Sportbootes Gültigkeit besitzt. Jetzt behauptet das BMVBS unisono mit dem DSV daß dieses RYA-SRC nun doch nicht anerkannt werden kann, und daß womöglich mit einer Nachprüfung zu rechnen sei. Auch das vom BMVBS an das  BSH in Auftrag gegebene Gutachten hat angeblich noch keine Klärung gebracht, dh. man hat nicht das gewünschte Ergebnis erhalten und versucht weiter zu hintertreiben, daß deutsche Wassersportler den britischen Schein machen und sie die sinnlos aufgeblähten kostenaufwendigen Kurse und  Prüfungen  bei den DSV-Schulen bzw dem DSV machen.

Da der RYA SRC nicht anerkannt werden muss, (er ist ja gültig) stellt diese Behauptung eine grobe Verfälschung der Tatsachen dar. Die einzige Rechtsgrundlage ist hier die Schiffssicherheitsverordnung, und nur diese Verordnung würde in einem Gerichtsverfahren Beachtung finden. Alle Pressemitteilungen des BMVBS oder des DSV haben an dieser Stelle keine Rechtskraft und sind falsch.

Abgesehen davon wird der britische Schein in allen anderen europäischen Ländern und auch weltweit anerkannt. Die Schweiz hat dies z.B. ausdrücklich bestätigt, nachdem der RYA-Kurs von einem Beamten auditiert wurde. Auch Irland erkennt den britischen Schein für Wassersportler an, ganz im Gegenteil zu der Behauptung des BMVBS.

Deutschland steht mit der Absicht, diese Scheine für Wassersportler nicht zu akzeptieren, ganz allein da. Deshalb ist es für Chartersegler in anderen Ländern als Deutschland (Mittelmeer, Dänemark, Frankreich, Holland, Karibik  usw) vollkommen irrelevant was nun das BMVBS in dieser Hinsicht beschliesst, der RYA-SRC ist auf jeden Fall gültig.

Statement vom Bundesverkehrsministerium:
In Deutschland werden Lehrgänge zum Erwerb ausländischer Funkbetriebszeugnisse angeboten, die die Berechtigung zur Teilnahme am Seefunkdienst an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge nachweisen sollen.

Grundsätzlich werden auch ausländische Funkbetriebszeugnisse in Deutschland anerkannt, sofern sie den Anforderungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst genügen. Deutsche und ausländische Zeugnisinhaber mit Wohnsitz in Deutschland, die anerkannte Funkbetriebszeugnisse besitzen, können diese daher bedenkenlos an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge nutzen. Inhaber ausländischer Funkbetriebszeugnisse, die ihren Wohnsitz länger als ein Jahr in Deutschland haben (also auch deutsche Staatsangehörige) und die am Seefunkdienst an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge teilnehmen wollen, sollten jedoch bedenken, dass in einigen Fällen eine Anerkennung ausländischer Funkbetriebszeugnisse ausscheidet.

Dies ist dann der Fall, wenn ausländische Zeugnisprüfungen den internationalen Anforderungen nicht genügen und damit kein gleichwertiger Kenntnisstand gewährleistet ist. Hierzu zählt das von der britischen Royal Yachting Association (RYA) angebotene englische Funkbetriebszeugnis.

Für deutsche und ausländische Inhaber eines RYA-Funkzeugnisses, die länger als ein Jahr ihren Wohnsitz in Deutschland haben, wird daher zur Teilnahme am Seefunkdienst an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge eine zusätzliche Anpassungsprüfung erforderlich, die einen praktischen Teil sowie einen theoretischen Teil umfasst. Die bereits für das nicht anerkannte ausländische Funkbetriebszeugnis erbrachten Prüfungsleistungen werden, soweit möglich, anerkannt.

Gegenstand der Anpassungsprüfung ist lediglich die Differenz im Prüfungsstoff. Für die zusätzliche Anpassungsprüfung wird eine reduzierte Prüfungsgebühr in Höhe von 28,- anstatt der vollen Gebühr von 36,- erhoben

Zur Zeit werden die Inhalte der Anpassungsprüfung im Detail festgelegt. Auch der bereits existierende Fragenkatalog für die deutschen SRC- und LRC-Prüfungen befindet sich in Überarbeitung. Eine Anhörung der zu beteiligenden Verbände wird gewährleistet. Die Zentrale Verwaltungsstelle (ZVST) wird im Internet auf der Webseite des DSV eine Liste veröffentlichen, in der nicht anerkannte ausländische Zeugnisse aufgeführt sind. Bezüglich der Anhörung der zu beteiligenden Verbände werde ich mich noch kurzfristig an Sie wenden.