SRC-Pflicht erst ab 01.01.2010!
Jetzt ist es amtlich!
Aus dem schnöden Text des “Bundesgesetz-Blatts” geht es hervor:
Artikel 1
Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
§ 16 der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGB!. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 511 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGB!. I S. 2407) geändert worden ist, wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
§ 16
Übergangsregelung
§ 15a Abs. 1 Nr. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. “
Das bedeutet, dass man zunächst auch für Yachten über 12m Länge kein Sprechfunkzeugnis benötigt. Danach wird es keine Verlängerung mehr geben! Lassen Sie uns jetzt dafür sorgen, dass Politik und DSV gemeinsam einen vernünftigen Fragenkatalog für den Deutschen SRC entwickeln, der so praxisnah und verständlich wie der britische SRC wird!
Kategorie : Funksprechzeugnis | wong it! 21 Kommentare »
am 24. Februar 2008 um 16:00 Uhr | #
Wassersport Ade!
Vor 15 Jahren wurde eine Gruppe von 15 Landratten mit dem Segelvirus infiziert. Fast alle aus dieser Gruppe machten einen Sportbootführer-schein und segeln bis heute, manche sogar mit ihrem eigenen Schiff. Funkscheine, da sie nicht zwingend notwendig waren, wurden damals nicht gemacht. Das soll sich nun ab September 2007 ändern?!
Keiner dieser Gruppe ist jedoch bereit, diesen Behördenschwachsinn mitzumachen, geschweigedenn zu lernen!
Wie gesagt, diese Leute haben 15 Jahre eigenverantwortlich Segeljachten auf Nord- und Ostsee, sowie im Mittelmeer, auch ohne Funkschein geführt. Sie fehlen ab nächstem Jahr!
Die Behörden und allen voran die Segel- und Motorbootverbände haben es geschafft. Ab nächstes Jahr wird es mehr Platz in den Häfen geben.
Ecki Breiter
am 24. Februar 2008 um 17:14 Uhr | #
Unabhängig davon, was man von der Funkscheinstory im Einzelnen halten mag: Insgesamt haben wir in Deutschland inzwischen eine unglaubliche Verbürokratisierung des Segelsports, die m.E. bereits Arbeitsplätze gekostet hat und noch mehr Arbeitsplätze kosten wird.
Wer in Deutschland im Binnen- und Seebereich eine Segelyacht mit Hilfsmotor > 5 PS führen will, benötigt mindestens 5 Scheine (SBF-See, SBF-Binnen, Pyro, SRC und UBI).
Was mich dabei unter Anderem interessiert: Welche Rolle spielt eigentlich die “Segelbehörde” DSV in diesem Spiel? Vertritt man dort noch die Interessen der Segler oder stachelt man nicht vielmehr die “Deutsche Scheinitis” wg. der vielen Gebühren erst richtig an?
Inzwischen sind wir in Deutschland übrigens so weit, dass man überhaupt nicht mehr mit seiner Yacht losfahren darf, ohne vorher eine Reiseplanung gemacht zu haben und zwar eine schriftlich dokumentierte! (nach SOLAS). Was für die Großschiffahrt sinnvoll und erforderlich sein mag, wird von Deutschen Behörden ohne Zögern bis auf die kleinste Badewanne heruntergebrochen.
Und das alles mit dem nie überprüften Totschlagsargument der Sicherheit und steigender Unfallzahlen.
Die tatsächlichen Unfallzahlen sind übrigens in Deutschland genauso konstant niedrig, wie in anderen europäischen Ländern, in denen man zum Segeln kein Papier benötigt.
Wes Geistes Kind Deutsche Behörden sind, zeigt übrigens auch die Broschüre “Sicherheit im See- und Küstenbereich” des BSH. Dort wird -in der aktuellen Ausgabe- beispielsweise lapidar erklärt, ein Sextant zähle zur MINDESTAUSSTATTUNG für die sichere Navigation.
Im explizit für die Sportschifffahrt gedachten “Handbuch für Suche und Rettung” der gleichen Behörde wird übrigens empfohlen, für den Fall, dass ein Hubschrauber auf Ihrem Deck landen will, mindestens zwei 45 kg Feuerlöscher bereit zu halten…
Also: Sofort Sextanten kaufen, statt zusätzlicher Crewmitglieder lieber richtig große Feuerlöscher mitnehmen und nicht vergessen: Im voraus schriftlich dokumentierte Reiseplanung!
Einfach Wetterbericht hören und dann losfahren Leute, das geht so nicht mehr!
am 24. Februar 2008 um 17:15 Uhr | #
Ich schlage vor die sicherlich begründeten Maßnahmen für die Sicherheit auf Segelyachten auch auf den Straßenverkehr (Pkw) zu übertragen und aufgrund der besonderen Gefahren auszuweiten:
- Helmpflicht
- feuerfester Anzug
- Überrollkäfig
- Radar bei Nebel
- Der Fahrer oder ein Mitfahrer müssen Notfallmediziner sein
- Fahrtenbuch mit Wetterberichtseintrag
- Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Fußgänger auf 5 km begrenzen
- Täglicher Sicherheitscheck in einer Fachwerkstatt
- Tanken nur im beisein der Feuerwehr
- Mindestens 1 jährige Vollzeitausbildung
- Jurastudium zur Beurteilung der Verkehrsregeln oder Anwalt als Mitfahrer
- usw.
am 24. Februar 2008 um 17:19 Uhr | #
Folgende Beschwerde habe ich am vergangenen Montag an den DSV gesendet. Also Warnung an Alle: Nicht zur Segelschule Seewolf gehen!!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gestern erfolgreich die Funkprüfungen SRC und UBI vor dem Prüfungsaus-schuss des Deutschen Segler Verbandes abgelegt.
Bezüglich der von mir gewählten Segelschule Seewolf, bei der ich die Ausbildung zu diesen Funkscheinen gemacht habe, möchte ich Sie auf folgende Umstände hinwei-sen, die ggf. an zukünftige Kursteilnehmer kommuniziert werden sollten:
Die Ausbildung zu unseren Funkscheinen SRC und UBI fand am Wochenende 20./21.Januar 2007 in den Räumlichkeiten der Segelschule Seewolf statt. Die Räum-lichkeiten gleichen eher einer Annahmestelle für Sperrmüll als denen einer Segel-schule. Leider waren die Temperaturen in den Räumlichkeiten auch sehr kalt, ähnlich derer einer Sperrmüllsammelstelle. Die Ausbildung begann am Samstag um 09.00 Uhr und endete am Samstag gegen 17.00 Uhr. Von den Prüfungsteilen SRC und UBI konzentrierte sich der Ausbilder Herr Abel ausschließlich auf den Teil SRC.
Am Sonntag wurde die Ausbildung um 09.00 Uhr fortgesetzt und gegen 14.00 Uhr wurden die ersten Fragen nach dem Ausbildungsstoff UBI gestellt. Der Ausbilder Abel „bügelte“ diese Anfragen der Teilnehmer sehr schroff ab. (Bsp. „ich werde an Bord mit 2.000 Leuten fertig….dann schaffe ich doch hier auch 21 Lehrgangsteilneh-mer….). Die Fragen nach dem Ausbildungsstoff UBI wurden wiederholt gestellt, je-doch führte es beim Ausbilder nur zu starken Diskussionen. Der zeitliche Ablauf der Ausbildung wurde nicht umgestellt. Um 18:20 Uhr begann am Sonntagabend die Ausbildung zum Thema Binnenfunk UBI. Diese „Schnellausbildung“ endete am Sonn-tagabend um 21.15 Uhr. Der Aufbildungsinhalt war in keinem Fall ausreichen erklärt worden.
Leider herrschte während er gesamten Ausbildung ein sehr schroffer Ton vom Aus-bilder zu den Teilnehmern, insbesondere gegenüber den teilnehmenden Frauen, so dass wiederholt andere männliche Lehrgangsteilnehmer einschreiten mussten. Ins-besondere auf Anregungen zum Zeitablauf wurde heftig von Seiten des Ausbilders reagiert (Zitat: „…dann fragt nicht so viel…“). Im Gegenzug sind wir allerdings umfas-send über die kürzlich erfolgte Augenoperation von Herrn Abel informiert worden, obwohl das offensichtlich niemanden im Raum interessiert hat.
Sehr verärgert war ich während der Prüfung, dass die Inhalte der Ausbildung zum Teil nicht den Vorgaben des Deutschen Segler Verbandes entsprechen. Ein anderer Lehrgangteilnehmer (mit dem ich die praktische Prüfung gemeinsam absolvierte) und ich konnten dem Prüfer belegen, dass die Lehrgangsinhalte der Segelschule Seewolf nicht korrekt sind.
Ich würde mich freuen, wenn Sie eine Möglichkeit finden würden den Ausbildungs-stoff der Segelschule Seewolf zu verbessern und an die Erfordernisse des Deutschen Segler Verbandes anzupassen. Sollte dieses nicht gelingen, so sollte man künftige Lehrgangsinteressenten auf die höchst eigenartige Methodik von Herr Abel hinweisen und vor den Defiziten bei den Ausbildungsinhalten warnen
Mit freundlichen Grüßen
Jan Moritz
Wittenkamp 23 a
21465 Reinbek
email c.moritz@t-online.de
am 24. Februar 2008 um 17:26 Uhr | #
Hochseesegeln ist kein Tischtennis!
Wenn man mal sieht, wieviel Leute heutzutage schon mit der Bedienung ihres Handys überfordert sind, ist ein Befähigungsnachweis für eine so sensible, durchaus lebensrettende Sache, wie es der Seefunk nun mal darstellt, nur zu verständlich. Ist es zuviel verlangt von einem Skipper, dem die Mitsegler ihr Leben anvertrauen, sich entsprechende Kenntnisse zu verschaffen und diese auch in einer Prüfung nachzuweisen? Es geht nicht nur darum, Hilfe herbeizuholen. Nein, es geht auch darum, Hilfe zu leisten oder diese zu koordinieren, es geht um Kontakt mit der Handelsschifffahrt, um Kontakt mit Häfen und Schleusen. Und dies nicht alles nur per Sprechfunk, sondern auch per digitalem Nachrichtenaustausch. Keine Frage – überflüssigen Ballast gibt es in jeder Prüfung, und der bleibt uns auch bei UBI und SRC nicht erspart. Aber kann es denn so schlimm sein, wenn sich das Ganze an einem Wochenende abhaken lässt?
Auch, wenn es hier nicht das Thema ist, möchte ich wie meine “Vorredner” auf Binnen- und Küstenscheine eingehen. Wer einen einzigen Befähigungsnachweis für beide Fahrtgebiete fordert, muss sich darüber im Klaren sein, dass er in dieser Prüfung beide relevanten Gesetzeswerke kennen muss, nämlich die Binnen- und die SeeSchStrO. Diese unterscheiden sich bekannter Massen erheblich. Schallsignale, Betonnung, Lichterführung etc. haben auf See eine andere Bedeutung als auf Binnengewässern. Und die Kenntnis dieser unterschiedlichen Regeln soll man in einer Prüfung nachweisen, obwohl man vielleicht nur auf einem der beiden Reviere unterwegs sein möchte? Das wäre eine zweifelhafte Erleichterung. Und diejenigen, die hier die deutsche Regulierungswut so anprangern, sollten wissen, dass man z.B. ohne jeglichen Führerschein mit einem zwanziger Jollenkreuzer und einem sechs-PS-Motor von Cuxhaven nach England segeln darf (und weiter, natürlich). Oder dass man mit dem Sportbootführerschein See als verantwortlicher Schiffsführer auf einer 25 – Meter – Motoryacht und mit 25 Knoten Fahrt bei Nacht über die Ostsee brettern darf!
“Überqualifiziert” ist mit den in Deutschland vorgeschriebenen Führerscheinen wohl niemand, der diesen Sport / Freizeitbeschäftigung verantwortlich betreiben möchte.
am 24. Februar 2008 um 17:27 Uhr | #
Mindestens 80% der Fragen sind bestimmt nur für die Prüfung relevant. Skipper wie ich, kaum Englischkentnisse, lernen alle Vokabeln und Texte für die Prüfung. Sollte ich die Prüfung bestehen darf ich ein Funkgerät bedienen und funken. Alles gelernt für die Prüfung. Der DSV, Prüfer, Lehrer und die Segelschule haben kräftig Gebühren kassiert, aber nächste Jahr kann ich nicht mehr Englisch wie vorher. Besser der Verchaterer gibt eine Einweisung auf das eingebaute Funkerät, ich höre das Funkgerät auf Notfallmeldungen ab und Notrufe darf ich senden.
am 24. Februar 2008 um 17:29 Uhr | #
Hallo, der Wahnsinn in Deutschland und der EU geht jeden Tag aufs neue weiter.Es weiß bald keiner mehr welche §§§ noch zutreffen,da die Spinner die diese entwerfen von der Materie meist selbst keine Ahnung haben und ohne jegliche Praxis ihre Daseinsberechtigung nachweisen wollen. So wird langsam alles vernichtet.Ich segele erst seit 1964 und habe schon einige sogenannte Fachidioten überstanden. MfG. jörg
am 24. Februar 2008 um 17:31 Uhr | #
Die vermeintliche fürsorgepflicht unseres staatswesens gebietet es, das
alles mit behördlichen bestimmungen
reguliert wird, jetzt hat es also auch die segelei erwischt, was jammert ihr,
ihr wolltet doch diesen staat.
wer die sicherheit der freiheit
vorzieht, muß damit leben, oder
sich einen anderen staat suchen.
die konsequenz?
auswandern
schönen sonntag
harm dorbandt
am 24. Februar 2008 um 17:42 Uhr | #
Nein, auswandern wegen dieses staates und seiner “ddr”-kontroll- u. regulierungswut werde ich nicht. aber bitte knöpft euch doch alle mal “Eueren Bundestagsabgeordneten” vor und macht Ihn auf dieses unwesen aufmerksam. die arbeiten “den braunen” ja direkt in die hand. ? haben die nix aus der geschichte gelernt?? wehret den anfängen! und jetzt nix wie drauf, und zwar feste – besonders weil uns “unser???dsv” mal wieder nicht vertritt !!
hilf´ dir selbst, dann……
hgl
am 24. Februar 2008 um 17:43 Uhr | #
Das ich nicht lache….auswandern?wie klug is denn dieser vorschlag?:)
für solche fälle sollten endlich mal die volksentscheide alla schweiz eingeführt werden, damit das volk, wir…die hier leben und bleiben wollen, so manchem schwachsinn verhindern können.
es ist ja normal und auch verständlich steuern zu zahlen sowie manche regelungen zu aktzeptieren. aber man sollte sich doch wirklich mal fragen ob sich dahinter der ernsthafte wunsch nach mehr sicherheit oder nur reine geldgier verbirgt.
MfG Boschert B
am 24. Februar 2008 um 17:44 Uhr | #
Nachdem ich das erste mal gechartert habe, hat mich das Funkgerät ineressiert und deshalb habe ich ein UKW-Sprechfunkzeugnis gemacht. Ich finde es auch sehr gut zu wissen, was man an dem Gerät tut. Nun darf ich nicht mehr chartern, weil ich kein Englich kann und das SRC deshalb für mich schwer zu bestehen ist? Erhöt es die sicherheit, wenn ich 50 Funksprüche für die Prüfung auswendig lerne un in einem halben Jahr vergessen habe? Ich will mochenmal sagen, ich habe nichts gegen Scheine (bin gerade dabei den SSS zu machen) aber die Scheine helfen nur wenn mach auch versteht, was man da lernt Auswendig gelernte englische Funksprüche hat man in der Not vergessen.
am 24. Februar 2008 um 17:45 Uhr | #
Mit Aufmerksamkeit habe ich die Diskussion um die Einführung der SRC- Pflicht von Skippern auf mit Seefunkstellen ausgerüsteten Yachten verfolgt. Anfänglich war auch ich sauer über diese SRC- Pflicht, da ich erfuhr, dass diese Regelung auch mich mit meinem vor 22 Jahren erworbenen Funkzeugnis betraf. Da es aber nicht meinem Naturell entspricht, mich gegen Dinge aufzulehnen, die ich nicht ändern kann, bin ich in die Offensive gegangen und habe mir sofort das Lehrbuch des DSV auf der Hanseboot gekauft und mich direkt zu einem Wochenendkurs angemeldet. Nachdem ich nun diesen Kurs erfolgreich abgeschlossen habe, hat sich meine Einstellung zu dem Thema SRC grundlegend geändert, was aber in erster Linie nicht mit dem Bestehen der Prüfung zusammenhängt.
Sicherlich kann ich die Interessen und den damit verbundenen Sturmlauf der Vercharterer gegen die SRC- Pflicht nachvollziehen und auch verstehen. Aber objektiv gesehen ist der Erwerb des SRC mit einer Steigerung der Sicherheit beim Führen von Sportbooten verbunden und informiert über die Möglichkeiten und Grenzen beim Melden von Seenotfällen. Gleichermaßen wird hier dem zunehmenden Missbrauch des Seefunks durch Freizeitskipper entgegengewirkt, der mit dem Charterboom ebenfalls rasant zugenommen hat.
Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass die Vercharterer nicht gegen die neue Regelung sturmlaufen oder mit dem Angebot des Britischen SRC einen Weg anbieten, der ohnehin demnächst durch Einführung einer Pflicht- Nachprüfung nach den Regeln des DSV zur Sackgasse wird. Vielmehr sollten sie sich dafür einsetzen, dass der Ballast aus der Prüfung beseitigt wird. Das heisst: statt bisherigem Fragebogen zukünftig Multiple- Choice- Verfahren, Entfall aller doppelten Fragen zu gleichen Themen, Entfall aller für die Benutzung des Seefunks unnötiger Fragen (wen interressiert schon, auf welchen Bahnen die Satteliten kreisen, solange sie oben bleiben und nicht runterfallen). Auf diese Weise wäre jeder wieder in der Lage nach entsprechender theoretischer Vorbereitung an einem Wochenende das SRC zu erwerben. Kursangebote gibt es genug.
Übrigens, nach dem SRC- Kurs steht für mich fest, dass das LRC bald folgt
am 19. April 2008 um 20:06 Uhr | #
Zu Bruns Kommentar:
Die britische Ausbildung des RYA SRC in Deutschland ist sehr gut!
Ich habe Anfang März 08 einen britischen SRC gemacht, weil der Prüfungsausschuß des DSV in Nürnberg meine vielen Anfragen beharrlich ignorierte und ich dehalb keinen Prüfungstermin bekam. Mit dem neuen RYA SRC Wissen bewaffnet habe ich das Lehrbuch des DSV endlich mal kapiert und jeder kann damit locker etliche gravierende Fehler im Seenotfunkverkehr im offiziellen DSV Lehrbuch nachgweisen und den Unsinn von ca. 65 von 250 bürokratisch motivierter Fragen zu Begriffsbestimmungen, Abkürzungen und Technik erst so richtig begreifen: Dazu reicht 1 Tag praxisbezogene Royal Yachting Association Ausbildung, Theorie, Praxis (je 1 Gerät für zwei Teilnehmer, Computerprojektion, Lehrtexte, vieles auf Englisch, britische und deutsche Feinheiten (Kanal 80, 67)etc etc, mit Prüfung, weltweit anerkannt. Kurs von zertifizierten Instruktoren auf Englisch erteilt und regelmäßige Auditierung des Schulungszentrums durch RYA.
(Prima Gegenbeispiel zu, Seewolf oben) Nur das BMVBS, motiviert durch den DSV fängt an sich zu sperren (Qualität erfordere Anpassungsprüfung: Blödsinn, siehe oben). Der RYA ist mit 100 000 Mitgliedern vom britischen Department of Transport und dessen Maritime Coastal Agency mit seemännischer Ausbildung und Ausstellung aller denkbaren amtlicher Befähigungsnachweise nach RR und STCM beauftragt und führt seine Kurse in 23 Ländern durch. Die Schiffssicherheitsverordnung verlangt, daß Seefunkbefähigungen entsprechend STCM und RR erteilt sein müssen. Vom DSV steht nichts drin.
Damit dürfte ein sauberer Klagegrund vor dem Verwaltungsgericht gegeben sein, wenn BSH oder BMVBS die RYA SRC tatsächlich nicht (mehr)anerkennen wollen. Außerdem hätte möglicherweise auch die EU etwas dagegen, weil ein Wettbewerbshindernis aufgebaut würde. Es bleibt also spannend.
Grüße
Artur (19.4.08)
am 20. Mai 2008 um 16:56 Uhr | #
Tiefensee hat gesprochen: Die englischen SRC reichen ihm definitiv nicht aus (Pressemitteilung vom 2.5.08), mir aber schon, was ich gerne durchsetzen will.
Außerdem: Mein englisches SRC ist offiziell vom UK Department of Transport und deren MCA erteilt (“on the authority of the MCA” und “The holder of this certificate is hereby authorized…gez: For the secretary of state, London”), die RYA hat in deren Auftrag das Examen dazu abgenommen (“The RYA is authorized by the MCA to issue SRC on behalf of the UK Government”); die Übereinstimmung des UK SRC’s mit dem britischen Wireless Telegraphy Act von 2006, Section 52, und den internationalen Abkommen (RR nach ECC/REC/31-04 der CEPT) werden ausdrücklich bescheinigt. Es handelt sich also nicht um das x-beliebige Zertifikat eines Bananenstaates, sondern um ein offizielles Befähigungszeugnis der englischen Regierung, was Tiefensee auch nach EU Regeln in der EU nicht ungstraft ignorieren sollte.
Tiefensee hat für seine Ablehnung zwar keinen Grund, wohl aber ein Schlupfloch gefunden: Die vom UK Government auf dem SRC Schein erteilte “Authority to Operate…a VHF and VHF-only radio telephone station established in a ship under a licence issued by the Secretary of State” könnte wörtlich genommen tatsächlich nur für vom UK Secretary of State lizensierte Funkstationen gelten, also nicht für deutsche Stationen. Ob das aber sticht?
England versteht ja auch ein bißchen was von der christlichen Seefahrt…
Mit bürokratischen Grüßen
Artur
am 25. Mai 2008 um 13:44 Uhr | #
lieber Artur,
Dein Kommentar ist herzerweichend, jedoch geht er voll am Thema vorbei. Man kann sich darüber streiten ob ein Sprechfunkzeugnis notwendig ist oder nicht. Bruns hat einige Argumente dafür geliefert: Teilnahme am beruflichen Sprechfunkverkehr.
Es kann auch nicht darum gehen ob die Briten in 20, 50 oder 150 Ländern Ihr SRC ausbilden, denen geht es genauso wie den DSV nur ums Geld. Entscheidend ist einzig und allein die rechtliche Grundlage. Genauso, wie Du entscheidest, wer in Deine Wohnung reinkommt, die Schuhe anbehalten und rauchen darf, darf der deutsche Staat entscheiden, ob man für bestimmte Tätigkeiten bestimmte Lizenzen benötigt. Die Briten haben es auch nur für britische Schiffe geregelt, Du hast es selbst geschrieben:”…under a licence issued by the Secretary of State.” Damit ist die Gültigkeit für Schiffe unter britischer Flagge festgelegt und nicht die Gültigkeit für deutsche Schiffe, wie viele meinen, die mit dem britischen SRC Geld verdienen und deutschen Staatsbürgern Geld aus der Tasche ziehen. Natürlich haben die Briten die Internationalen gesetzlichen Vorgaben eingehalten, die Deutschen haben aber auch die gesetzlichen Vorgaben der STCM und RR eingehalten. Blöderweise haben die Deutschen aber den Ausbildungstoff und die Prüfungsfragen hoffnungslos überfrachtet und an der Praxis vorbei geregelt. Der Ansatzpunkt kann also nur sein, die deutschen Scheine zu entfrachten. Warum muss ich ein UBI und ein SRC machen, obwohl mit beiden Scheinen nur UKW-Funkgeräte bedient werden. Ich habe den alten Schein und UBI und SRC. Früher war ich schlau genug, zwischen verschiedenen Funkverfahren zu unterscheiden, heute bin ich es nicht mehr??? Also ein UKW-Sprechfunkzeignis für Binnen und See und den Stoff entfrachten. Für GW/KW und Sat kann ein entfrachtetes LRC bleiben. Ein wenig Ausbildung tut schon not, wenn man sich den Funkbetrieb der Freizeitskipper in der Praxis anhört.
Nächste Frage: Warum muss der Schiffsführer ein Sprechfunkzeugnis besitzen??? Die Internationalen Regeln sehen Vor, dass der Bediener einer Seefunkanlage über eine entsprechende Qualifikation verfügen muss. Damit würde es ausreichen, wenn wie früher ein Crewmitglied über die Zertifizierung verfügt. Hier hat der DSV unter Mithilfe des Ministeriums seine ursprünglich gesetzliche Regelung SRC = Voraussetzung für SKS und LRC = Voraussetzung für SSS – die begrüßenswerterweise gekippt wurde – auf dem “kalten” Weg wieder eingeführt.
Es ist besser, sich um sinnvolle Themen zu streiten als zu polemisieren.
Mit kameradschaftlichen Grüssen
Hartmut
am 4. Juni 2008 um 22:59 Uhr | #
Lieber Hartmut,
im Großen und Ganzen kann ich Deiner Meinung nur zustimmen – aber eine Spitze kann ich mir doch nicht verkneifen:
Wenn Du sagst, “Ein wenig Ausbildung tut schon not, wenn man sich den Funkbetrieb der Freizeitskipper in der Praxis anhört”, dann frage ich mich: Wozu?
Die, die da auf Kanal 16 ihre Schwätzchen halten, haben ja wohl ihre Ausbildung gehabt.
Als bisher funkscheinloser Chartersegler habe ich jedenfalls immer still meinen DP07-Wetterbericht gehört, zeitweise den Kanal 16 abgehört und mich ansonsten ruhig verhalten (und mehr Funk will ich eigentlich auch gar nicht). Und wenn’s hart auf hart gekommen wäre, hätte ich um Hilfe gerufen – und das war und ist meines Wissens auch ohne Funkschein erlaubt. Und ich glaube, dass das die meisten in meiner Situation so gehalten haben.
Manchmal scheint mir also eher die Lizenz zum Schwätzen besonders geschwätzig zu machen…
Was die britischen SRCs angeht, fühle ich mich stark an die Diskussionen um irgendwelche [polnisch|tschechisch|liechtensteinischen] Führerscheine zur Umgehung der MPU [aka "Idiotentest"] erinnert… Wobei die Einführung eines international einheitlichen Funkzeugnisses ohne Anerkennung der Funkzeugnisse anderer Länder ja irgendwie auch wieder keinen Sinn macht, oder?
Wie Du schon sagst: Entschlackung des Prüfungsstoffs und Augenmaß täte not – wollen wir hoffen, dass es an der richtigen Stelle eine/r merkt…
Gruß,
Matthias
am 24. Mai 2009 um 17:14 Uhr | #
Oh jeh!!
Das was der DSV mit dem Funkschein veranstalltet ist WELTWEIT einmalig! Ein wahnsinn an fragen welche man überwiegend nicht benötigt!Auch die abgespeckte version mit “250 statt 300″ Fragen -Irrsinn-!
Die pracktische Segelprüfung ist in 20 min. erledigt, aber für die deutsche Funkprüfung büffelt man Wochen, warum, will der DSV nicht mehr Segler in Deutschland?!(Englandprüfung 1Tagestörn) Der DSV sollte sich mal die anderen Funkprüfungen von Seglernationen anschauen, da wird Wert auf Praxis gelegt!
Man kann nur mit dem Kopf schütteln!
Der Wasserkopf des DSV muss kleiner werden!
am 24. Mai 2009 um 17:20 Uhr | #
Achso noch, wer meint der englische Funkschein (SRC/RYA) sei Geschenkt, der irrt Gewaltig und sollte es nicht versuchen, denn Ihr werdet durchfallen! Knallhartes Englisch wird verlangt und er bringt 10 mal mehr Erfahrung und Sicherheit als der Deutsche! Ich kann es mit Sicherheit sagen, denn mein Sohn hat den RYA/SRC und ich habe den deutschen!
Er hat fast noch mehr gebüffelt als ich und er kann es TOP!
(30% sind beim engl.durchgefallen)
am 11. September 2009 um 08:26 Uhr | #
Ist bekannt, daß die Coastal Skipper und Yachtmaster Prüfungen in England den SRC als Vorraussetzung nennen? In diesen Prüfungen wird umfassend bewertet, ob jemand eine Yacht sicher führen kann. Dazu gehört, daß auch die Bedienung des Funkgerätes als Sicherheitsaspekt abgefragt werden kann. Man muss in der Sicherheitseinweisung die Bedienung einem Crewmitglied erklären können. Es kann sein, daß man sich in Häfen oder bei Radarüberwachungen anmelden muss oder das man den Wetterbericht abhören und interpretieren können muss. Übrigens wären Besitzer des deutschen SRC, wenn sie nur über das Englisch des Prüfungsstoffes verfügten z.B. nicht in der Lage einen englischen Wetterbericht zu interpretieren. Viele nötige Vokabeln fehlen, ebenso wie Hinweise auf ihre im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch klare nautische Definition. Diese Unterschiede sind durchaus Prüfungsstoff bei Coastal Skipper/Yachtmaster Prüfungen. Es wird in England also zwei Mal geprüft, ein Mal mehr als in Deutschland. Unterm Strich erstaunt mich, das in Deutschland der Funkschein für Sportboote ohne jede weitere nautische Qualifikation betrachtet wird, als gäbe es Funker an Bord von Sportbooten, die vielleicht eine Position durchgeben, nicht aber wissen, was damit gemeint sein könnte. Insgesamt findet hier eine solide Überschätzung des deutschen Scheinwesens statt. Entweder will man gerne unglückliche Traditionen aufrecht erhalten, oder die Lobbyisten der Verbände waren mal wieder lauter als der gesunde Verstand.
am 11. März 2010 um 18:05 Uhr | #
Wir leben in Deutschland und sprechen deutsch.Warum kann die Ausbildung des SRC nicht in deutscher Sprache sein.Ich fahre in der deutschen Ostsee und muß mit englischen Worten funken.Bin ich kein guter Bootsführer ohne englischen SRC? Funkschein ist wichtig und muß auch gemacht werden. Was machen die vielen Bootsfahrer die kein Englisch können? Sie machen überhaupt keinen Schein. Es entsteht eine Teilung von mündigen Bürgern. Die einen können gut englisch sprechen, machen den SRC und die anderen Bootsfahrer sprechen nur deutsch und haben kein Funkgerät an Bord. Ist das die Idealvorstellung von Verbänden, Vereinen usw.? Man müßte doch in deutschen Gewässern auch deutsch funken dürfen. Viele fahren jetzt ohne Funkgerät an Bord, so daß die Rettung im Notfall ausbleibt. Auch Carterbetriebe bieten Boote ohne Funk an. Ich will im Notfall gerettet werden und überlege mir ein mobiles Funktelefon zu kaufen, dann kann ich deutsch sprechen, in deutschen Hochheitsgewässern Boot fahren
und fühle mich sicher. Das Funktelefon ist übrigens nur teuer, wenn man es benutzt.
am 26. Mai 2011 um 17:48 Uhr | #
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