Chartern ohne Sprechfunkzeugnis in 2010?

Ab 2010 muss jeder Skipper, der eine Yacht mit Sprechfunkgerät führt, ein SRC besitzen. Es gibt keine Übergangsregelung mehr, eine Vereinfachung der Prüfungsfragen zur Erlangung des SRC ist auch nicht in Sicht. Der britische SRC, der ja praxisnah und einfach ist, wird auch nicht erkannt! Es gibt also zunächst keinen Ausweg!

Aber: Sie brauchen kein Sprechfunkzeugnis, wenn Sie bei uns eine Yacht ohne Funkgerät chartern!
Wir werden in 2010 einige Yachten aus unserer Flotte anbieten, die kein eingebautes Sprechfunkgerät besitzen. Wir stellen bei diesen Yachten ein Satelittentelefon zur Verfügung. Damit entfällt die Pflicht für den Skipper, ein SRC zu besitzen. Wir wissen ncoh nicht genau, bei welchen Yachten wir das so machen werden. Haben Sie Interesse an einem Schiff ohne Funkgerät? Halten Sie das für eine gute Idee? Schreiben Sie uns Ihre Meinung als Kommentar.

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Kategorie : Funksprechzeugnis | wong it! 26 Kommentare »

26 Reaktionen zu “Chartern ohne Sprechfunkzeugnis in 2010?”

  1. Cliff Stüben

    Na das ist eine gute Idee.

    Ich würde auch gerne ein Sprechfunkzeugnis machen, aber für eine Woche im Jahr segeln ist mir dieser Schein viel zu teuer und ich habe wegen Job und Familie auch überhaupt keine Zeit diese 260 oder 240 teilweise wirkliche unsinnigen Fragen auswendig zu lernen.
    Wenn ich auf einem brennenden GFK-Schiff stehe und SOS funken will, nützt es mir gar nichts zu wissen, welche Behörde welche Frequenzen überwacht und wie die Abkürzung dieser Behörde lautet und wo der Sitz ist.
    Ich möchte gerne lernen, wie man ein Funkgerät bedient und wie man sich im Notfall zu verhalten hat und wie ich ein eingehenden Notruf einer anderen Yacht weiterleiten kann – aber dieser praktische Teil kommt bei der deutschen SRC-Prüfung doch viel zu kurz und dieses endlose Lernen von unsinnigen Prüfungsfragen schreckt doch jeden Hobby-Skipper wie mich ab.

    Warum können die Deutschen nicht so einen Schein wie die Briten anbieten, so eine Art Basis-SRC für Charterer? Wer mehr lernen möchte und sich für Behörden-Abkürzungen interessiert, kann ja gerne den großen SRC machen – aber einem Charterer sollten doch die einfachen Grundlagen reichen müssen.

    Ich chartere eine Yacht mit Satelitten-Telefon und mache erst einen SRC, wenn das nicht mehr so teuer ist und ich mir nicht eine Woche Urlaub zum Lernen nehmen muss.

  2. H. Wilde

    Es gibt einen wunderschönen Schriftverkehr mit dem Verkehrsministerium in Sachen britisches SRC auf der Internetseite von BOOTE. Leider, trotz magerer Argumente seitens des Ministeriums, will dieses an seiner Verdammung des RYA SRC festhalten. Und das, obwohl die DSV Unterlagen zur Prüfung 2007 jedenfalls noch, jede Menge sicherheitskritischer Fehler enthalten, die der RYA Unterricht vermeidet. Außerdem sind 65 Prüfungsfragen Verwaltungsschrott, der niemanden interessiert und niemandem nützt. (ein sinniges Beispiel:Mit welcher Frequenz funkt eine GPIRB??)

  3. Romeo Schorno aus der Schweiz

    Anfrage wegen Sprechfunkschein!
    Ich besitze folgenden Schein “Eingeschränkten Radiotelefonistenausweis des
    beweglichen Seefunkdienstes (gültig auf Jachten)”, wie ist die Handhabung für den Charter einer Yacht. Muss ich ausweichen auf Schiff ohne Funkgerät?

  4. Dirk Kadach

    Moin, Herr Schorno,

    unser Experte schreibt folgendes zu dem Thema:

    Herr Schorno wird als Schweizer das dort gültige UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst (ohne DSC) besitzen. Sein Zeugnis gilt jedenfalls nicht für die DSC-Anlagen!

    2. Anerkennung von Seefunkzeugnissen ausländischer Verwaltungen
    2.1 Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erkennt im Original vorgelegte gültige Befähigungsnachweise eines Vertragsstaates des STCW-Übereinkommens an, wenn diesem Staat vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation die uneingeschränkte Anwendung des STCW-Übereinkommens bestätigt wurde und der Befähigungsnachweis der im STCW-Übereinkommen vorgeschriebenen Form entspricht.

    2.2 Für die Ausübung von Seefunkdienst auf Schiffen, die nicht dem STCW-Übereinkommen unterliegen, bedarf es bei Befähigungsnachweisen ausländischer Verwaltungen nach Nummer 2.1 keiner Anerkennung.

    Das heisst für Sie, dass Sie eine Yacht ohne DSC chartern können, das sind ältere Yachten.

  5. Klaus Schneider

    Hallo an alle, die den RYA-SRC gemacht haben,
    das BMVBS bzw das BSH haben jetzt die Schiffssicherheitsverordnung so geändert, daß sie bestimmte SRC nicht anerkennen müssen. Und es soll tatsächlich eine Zusatzprüfung geben, für die die Prüfungsfragen demnächst im ELWIS System veröffentlicht werden. Ich hab die Prüfungsfragen schon, (allerdings nur als Papier) sie sind auch im Multiple choice Verfahren und sind läppisch einfach. Es geht scheinbar doch nur um die Gebühren…., es hieß mal € 28,-am den armen DSV.
    Allerdings treten sie erst 2011 in Kraft, dh heisst ab 2011 kann man diese Zusatzprüfg machen. Wer bis dann ev.kontrolliert wird (2010) und eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld bescheinigt bekommt, bitte bei mir melden; wir werden gleich in 2010 so früh wie möglich uns kontrollieren lassen und vor ein Gericht gehen. Denn theoretisch sollte für RYA-SRC die v o r der neuen SchSV ausgestellt wurden, Bestandschutz gelten. Denn nur deshalb wurde sie ja geändert, das zeigt doch, daß man sich bewusst war, daß nach der alten Regelung der RYA-SRC gültig war (und bleibt) .

    Trotzdem kann ich auf meine Fahnen schreiben, daß wir erreicht haben, daß der neue DSV Fragenkatalog nun (ab 2011) auch im multiple choice Verfahren ist, und einige wirklich ganz bl… Fragen weggefallen sind. Konkurrenz ist auch hier sehr nützlich….

    Und trotzdem, selbst mit der Zusatzprüfung ist es immer noch einfacher an einem Tag den RYA-SRC und dann noch die DSV Zusatzprüfung zu machen, damit auch der DSV was an Gebühren abkriegt.
    Die Funksprüche werden übrigens dann auch nach dem RYA-Muster geprüft werden….., nur muss man sie auswendig wissen.

  6. Hellmut Wilde

    Ich kann das leider nur bestätigen. Die Prüfungsfragen habe ich aus einem Forum einer Motoryacht Webseite heruntergeladen, sie sind in der Tat albern, aber es soll ja auch einen Mini-praktischen Test geben (als ob die RYA so etwas nicht üben ließe!). Mir hat das Ministerium übrigens auf Anfrage soeben bestätigt, daß erst gegen Ende 2010 Anpassungsprüfungen abgenommen werden können- aber vielleicht gibt es nach Tiefensees Abgang da noch Hoffnung.
    Noch etwas: Ein Verfahren wegen RYA SRC Anerkennung ist vor dem Verwaltungsgericht HH gegen das BSH als zuständiger Behörde des Verkehrsministeriums bereits anhängig. Vielleicht kommt da was raus.
    Außerdem meinte die Ausbildungsleitung der RYA, man wolle zusammen mit der britischen Behörde MCA etwas tun “in order to resolve the situation”; dann müßten die aber schnell machen, denn 2010 steht chartermäßig schon vor der Tür.

    Grüße
    Hellmut

  7. Hellmut Wilde

    nachtrag: Anpassungsprüfungsfragen Website boote-magazin.de, dort das Forum aufsuchen.
    Die Redaktion (Jürgen Straßburger) hat evtl. Infos über das Verfahren gegen die BSH wegen Anerkennung RYA SRC.
    H.

  8. Jürgen Ilse

    Der deutsch SRC Schein ist auch meiner Ansicht nein ein stupider Auswendiglerntest mit wenig Relevanz für die Praxis. Leider aber zur Zeit unumgänglich. In 2008 habe ich ein über 1. Klasse organisierten SRC Wochenendkurs gemacht, meine Vorbereitung bestand im wesentlichen aus dem höhren einer CD mit dem Fragen u. Antwortenkatalog. Die WE Kursausbilder haben uns dann noch einmal durch den Stoff geprügelt und alle Teilnehmer haben auch bestanden. Wobei ich die aus Hamburg nach Heiligenhafen angereisten Prüfer sehr viel Praxisorientierter fand als den Schein den Sie prüften. Unterm Strich ist aus meiner Sicht solch ein Kurs eine Lösung, bestätigt durch erfolgreiche Prüfung aber leider den DSV in seiner rückwärtsgerichteten Position. Somit haben auch alle die sich wehren mein volles Verständnis.

  9. Stefan Bongard

    Liebes Team von 1. Klasse-Yachten,

    Die Idee mit dem Notrufsystem auf kleinen Yachten klingt ja ganz erfinderisch. In anderen Ländern ist z.B. eine EPIRB generell Pflicht auf Charteryachten.

    Was ist aber, wenn ich eine solche Yacht miete und einen Funkschein besitze? Bekomme ich dann auch ein tragbares Funkgerät mit – beim Funken geht es schließlich nicht nur um den Notfall, sonder auch um die Verbindung zur Brücke in Stralsund, zum Hafenmeister, Wetterempfang usw.

    Ich bin 2008 mit der Sirius gesegelt – ein schönes Schiff aber ohne Funk für mich als “Funker” nicht mehr ganz so attraktiv.

    Herzl. Grüße
    S. Bongard

  10. Dirk Kadach

    Moin, Herr Bongard,

    grundsätzlich haben Sie Recht, der Königsweg ist der Ausbau von Funkablagen nicht. Aber die Auswertung der geführten Funkgespräche hat ergeben, dass 95% unserer Kunden ausschließlich den Wetterbericht abhören und selber nicht aktiv am Sprechfunkverkehr teilnehmen.

    Wir würden am liebsten die Funkanlagen eingebaut lassen und den Skippern ohne Schein das aktive Funken untersagen – aber das Leben ist auch in diesem Fall kein “Wünsch´ Dir was”.

  11. Guido Radermacher

    Moin moin,

    für das simple Einschalten und Betätigen der Funke (wohlgemerkt nur im Notfall) soll man nun einen weiteren Schein mit nicht nur finanziell erheblichem Aufwand erwerben.
    Und dies vor dem Hintergrund das der überwiegende Teil von uns binnen Stunden nach Ablegen sowieso im benachbarten seglerfreundlichen Ausland weilt, deren Bewohner sich ob solcher Verordnungen amüsiert an die Stirn tippen. ( Motto: Die spinnen, die Deutschen…)

    Interessant ist in dem Zusammenhang wie hoch inzwischen der Prozentsatz der eingehenden Notrufe beim MRCC Bremen durch Handy im Vergleich zur Funke ist.

    Die ganze Thematik ist ein offensichtlich vom DSV initiierter Versuch der Gebührenausweitung. (Merke: Nur Produktausweitung führt zu monetärem Wachstum)

    Leider fanden sich einige Verwaltungsbeamte, welche DSV-affin nur zu gerne neue bürokratische Vorschriften ersannen.

    Die eindeutig bemühte Notfallrelevanz von Funkanlagen (für Charterer) wird an der Realität vorbei mühsam und gewunden aufrechterhalten.

    Praktikable, preiswerte und EU-konforme Ansätze wie das britische SRC werden mit Verwaltungskunstgriffen ausgehebelt, um einerseits Pfründe für den DSV/Behörden zu schaffen und zum anderen die eigene Verwaltungshoheit zu rechtfertigen.

    Wobei ich den Gerichtsurteilen der anhängigen Verfahren mit amüsiertem Interesse entgegensehe.

    Als gelegentlicher Charterer der ein bis dreimal pro Jahr ein paar Tage segeln geht, bin ich geneigt an dieser Stelle laut zu rufen: Bis hierher und nicht weiter!
    Oder: Mehr Mut zu zivilem Ungehorsam!

    Ich werde mir die Posse weiter interessiert anschauen und auf gar keinen Fall einen solchen Schein für teuer Geld kaufen.
    Mal schauen wie oft ich dann auf See das fällige Bußgeld entrichten muß….

  12. Jörg

    Wie kann im Notfall mit dem Satellitentelefon ein in der Nähe befindliches Boot angerufen werden? Gar nicht! Schnelle Hilfe ist somit unter Umständen nicht möglich! Jedenfalls würde ich kein Boot ohne Funk chartern! Auf keinen Fall!

    Über den Sinn oder Unsinn von Scheinen lässt sich sicherlich streiten. Werden sie per Gesetz verlangt, müssen sie halt gemacht werden.

    Grüsse Jörg

  13. Luntscher, Nikolaus

    Guten Tag,
    es ist unbedingt zu befürworten, daß die Funkgeräte nur mit Sachkundenachweis bedient werden dürfen, und den sollte der Schiffsführer haben, denn er ist für die Sicherheit seiner Crew verantwortlich. Ich habe absolut kein Versätndnis für die Ausrede, es sei zuviel Aufwand, 240 Fragen auswendig zu lernen und so weiter. Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte besser zu Fuß gehen, als sich zum Skipper und damit zum Verantwortlichen seiner Mitsegler aufzuschwingen! Daß die Anforderung kommt, ist auch schon seit mehreren Jahren bekannt. Was sind das nur für Leute, die nicht einmal etwas Zeit und einige Euro zum Lernen aufbringen wollen? Der liebe Gott bewahre mich vor solchen Typen, die dann ja auch ohne weitere Kenntnisse in den Häfen aufkreuzen und mit der Erfahrung von einer Woche Segeln im Jahr alles in Unordnung bringen. Aber wir sind ja ein freies Land, und jeder kann tun und lassen, was er will, das ist ja die Maxime heute.
    Schöne Grüße, Nikolaus L.
    P.S. Selbstverständlich habe ich das LRC, und zwar schon seit März 2006. War ein Kinderspiel und hat auch noch Spaß gemacht!

  14. Charterzentrum

    Vom “Arbeitskreis Charterboot” gab es folgende Stellungnahme zum status quo, um auf politischer Ebene noch etwas zu bewegen:

    Ausblick Sprechfunkzeugnispflicht

    Am 1. Januar 2010 läuft die Ausnahmeregelung für das Funkzeugnis SRC aus. Danach muss der Skipper bei Yachten mit einer Funkanlage an Bord selbst über das Zertifikat verfügen. Skippern ohne SRC droht dann entsprechend ein Bußgeld. Wie das Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mitteilte, wurden die Fragenkataloge für SRC und LRC überarbeitet und die Prüfungsfragen um ein Drittel reduziert. Die Fragen in den zukünftigen Fragenkatalogen werden nach dem Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten sein. Eine Veröffentlichung der Fragenkataloge wurde für den 31. August 2009 angekündigt, im Verkehrsblatt Nr. 16. Erstmals sollen die Fragenkataloge für SRC und LRC zum 1. Januar 2011 in Kraft treten, der Fragenkatalog für die Anpassungsprüfung so schnell wie möglich.
    Der BVWW wird sich weiter dafür einsetzen, die Übergangsregelung die am 31.12.2009 endet, weiter zu verlängern. Bisher verfügt immer noch nur rund die Hälfte der Charterkunden über ein Funkzeugnis.

  15. Charterzentrum

    Vm “Arbeitskreis Charterboot” gab es diese Stellungnahme zum Thema:

    Anerkennung von RYA-Seefunkzeugnissen
    Ab Januar 2011 wird es eine „Anpassungsprüfung zum SRC für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse“ geben, so das BMVBS. Gegenstand dieser Anpassungsprüfung sei lediglich die Differenz im Prüfungsstoff für die deutschen Seefunkbetriebszeugnisse (SRC und LRC), heißt es aus dem Verkehrsministerium weiter. Zurzeit ist eine entsprechende Rechtsverordnung für die Einführung der Anpassungsprüfung in Arbeit.

  16. ups

    Die Segler werden älter, der Nachwuchs fehlt, die Hürden zum Chartern werden immer größer (SBF, SRC und Pyro sind schon 3 Scheine, die man braucht ohne mit der Entenpolizei Probleme zu bekommen).

    Wenn das so weitergeht, dann gibt es die Yachten bald so billig, dass keiner mehr chartert.

    Bringen wir’s auf den Punkt:

    Es gab schon viele Hochkulturen, die untergegangen sind. Deutschland ist die Nächste.

  17. Hans

    Einfache Frage:
    wo kann man ein solches Funkzeugnis käuflich erwerben ?

    Für die Hilfe bedanke ich mich.

    Schöne Grüße

  18. Heinrich Trost

    Da steigen einem die Haare zu Berge – dieses ewige Gejammere um das Sprechfunkzeugnis. Vor bald 20 Jahren wurde es verpflichtend für ausrüstungspflichtige Schiffe eingegführt. Endlich wurden damals die bestehenden Sicherheitssysteme unter einen Hut gebracht, mit wesentlich verbessertem UKW . Jetzt sollte man auch verstehen, was dahinter steckt und wie umfangreich das Sicherheitsnetz heute ist und wie man es ornungsgemäß (vor allem DSC)benützt.

    Seid Ihre alle zu faul oder zu träge oder packt Ihr es wirklich nicht? Verständnis kann man von einem zugenagelten Gehirn ja nicht verlangen.

    Und der Ausbau der UKW Geräte (nur möglich weil nicht ausrüstungspflichtig): ein unverantwortlicher Kiefall vor ewig gestrigen Charterern.
    Das ist genau so, als würde jemand eine alte Schmelzsicherung mit einem Draht überbrücken, weil ein neuer Fi Schalter zu teuer, und die Bedienung so kompliziert ist.

  19. Hans

    Hallo zusammen,
    die ewigen “Besserwisser” und “Heiligen”, es ist nicht auszuhalten.
    Es sollte jeder für sich entscheiden könne, oder ?

    Schönen Sonntag

  20. Charterzentrum

    Hallo an alle !
    Nochmals alles Gute für 2010 !
    Ich erlaube mir eine Antwort des Bundesverkehrministriums auf eine Frage zur Zusatzprüfung, gestellt von einem von Euch, zu zitieren:
    Antwort des BMVBS:
    ………………………….
    Ich beabsichtige, die Anpassungsprüfung nach Möglichkeit noch im Jahr
    2010 einzuführen. Wegen der erforderlichen Vorbereitungen (Schaffung der
    Rechtsgrundlagen, Zusammenstellung der Fragebögen…) kann ich Ihnen
    leider keinen genauen Zeitpunkt nennen. Neben einer praktischen Prüfung
    werden schriftliche Fragen aus dem (in seinem Umfang gegenüber dem
    Fragenkatalog für die vollständige Prüfung des deutschen SRCs erheblich
    kleineren) Fragenkatalog der Anpassungsprüfung gestellt werden, den Sie
    hier herunterladen können:
    http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/Anpassungspruefung-SRC.pdf

    Mit den besten Wünschen zum Jahreswechsel und
    mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag……………………………………………
    Das ist wirklich ein Witz: sie haben zweieinhalb Jahre damit verbracht, die rechtlichen Grundlagen zu klären, und sind noch immer nicht durch ! Vielleicht ergibt sich noch Überraschendes !
    Des weiteren erlaube ich mir, aus einer Mail eines Teilnehmers meines RYA-SRC-Kurses zu zitieren; es ist nur eine von zig-mails in dieser Richtung. Es geht mir nicht um das ausgesprochene Lob, sondern darum, daß, wenn es um das (Prüfungs) Geld geht, auch eine wirklich gute Alternative zum DSV-SRC gnadenlos versenkt wird, oder dies versucht wird.
    Hier die mail unseres Freundes:
    ………Ebenso danke ich Dir für Deine überaus interessanten Infos, die Du so während des gesamten Jahres mailst. Übrigens, mittlerweile habe ich die gesamten zumeist unnötigen Fragen für den deutschen SRC gelernt und mich einfach zur Prüfung angemeldet. Also nur die Prüfung, keine Schule. Hat prima geklappt, habe bestanden. Jedoch muß ich sagen, dass ich das Verständnis, wie ein Funkgerät überhaupt bedient werden muß und wie die Funksprüche stattzufinden haben, eigentlich nur durch Deinen RYA-SRC Kurs in Nürnberg erworben habe. Dieser ganze Tag echtes und von Dir hervorragend vermitteltes praktisches Training – nur das hat’s gebracht. Und nur dadurch habe ich verstanden, was Seefunk überhaupt bedeutet und darstellt. Im übrigen glaube ich, dass, wenn es von einem Gericht geklärt werden wird, der RYA-SRC auch in Deutschland Anerkennung finden wird (müssen)…………

    Soviel dazu.
    Interessant finde ich folgenden Link zu dem Thema: der erste Seenot-Funkruf in der Geschichte der Seefahrt, aus “Spiegel” “Enes Tages”
    http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/3522/morsen_bis_zum_untergang.html

  21. Johannes Musler

    Für mich gehört ein UKW-Sprechfunkgerät zu der sicherheitsrelevanten Grundausstattung eines Bootes. Die Haltung der Vercharter zum kompletten Ausbau kann ich nicht verstehen. Ob Wetter, Brückenöffnungen, Hafenmeister etc. Ich charter nur Boote mit UKW-Sprechfunkanlage. Die Prüfung für das deutsche SRC kann jeder schaffen, englisch Basic und ein bisschen auswendig lernen.

  22. Dirk Kadach

    Wir haben 500 Kunden jedes Jahr ohne SRC, das sind gute 30%.

    Für eine Woche Hobby im Jahr 300,- für einen Kurs und eine Woche Freizeit zum Lernen zu opfern, ist keine Selbstverständlichkeit.

    Das Wetter bekommt man per SMS, Navtex und Radio. Die Brückenöffnungszeiten kann man an Bord nachlesen. Die Hafenmeister haben kaum selber ein Funkgerät vor Ort. Für sie Sicherheit gibt es bei der Crew Handys an Bord, die Seenotleitstelle hat eine direkte Nummer. Und für die wenigen Gebiete der Ostsee ohne Netzabdeckung haben Sie bei uns ein Sat-Telefon an Bord.

    In den letzten 3 Jahren wurde bei uns kein einziges gebührenpflichtiges Funkgespräch mehr geführt.

  23. Dirk Ellermann

    Was soll das ganze gejammer?

    Entweder man will segeln und macht die erforderlichen Scheine, oder man lässt es mit dem Segeln bleiben.

  24. Michael Gävert

    Hallo,
    ich habe vor 2 Jahren den RYA hier bei 1.Kl.Charter gemacht.Die Ausbildung war konzentriert und auf das beschränkt was man wirklich braucht… rundum TOP. Ob man nun als “Hobbysegler” alle Scheine braucht, und machen will, muß sich schon jeder selbst beantworten. Aber wer dann mal in Seenot kommt, so wie es uns passiert ist (Mastbruch)und weiß was er zu tun und zu melden hat, der weiß spätesten dann wofür der Schein gemacht hat. Und für die eigene Sicherheit und der der Crew sind ca. 200€ nicht zu viel.

  25. Isy Schmidt

    Da wird jedes Jahr ein Haufen Geld “verbrannt” für ein Hobby das bestimmt nicht zu den günstigsten gehört. Und ausgerechnet da wo es um Sicherheit geht, soll gespart werden?
    Das kann es doch wohl nicht sein!
    Der Wimpel vom Verein, das blaue Jacket mit den Goldknöpfen, der Mitgliedsbeitrag in irgewnd welchen unsäglich hinterwäldlerischen Vereinen, – alles wird ohne Murren bezahlt.
    Einige Euro für die Sicherheit, wie die fundierte Ausbildung zum Funker, daran soll es dann gespart scheitern.
    Liebe “einmal im Jagr für eine Woche Skipper” : macht lieber Kojencharter! Euch nützt auch der Funkschein nix mehr, ihr werdet es nie lernen!!!
    Als Berufspilot und -skipper ist es für mich vollkommen unverständlich warum hier soviel Energie in die Abwehr einer solchen Maßnahme gesteckt wird.
    Wäre es nicht viel mehr an der Zeit den vollkommen dem normalen Leben entrückten Funktionären bei den Seglerverbänden die Hölle heiß zu machen und einen Prüfungsumfang zu fordern, der den heutigen Realitäten entspricht und nicht den Sesselklebern die Sessel rettet.
    Hier wäre es wesentlich angebrachter Energie in eine zähe Diskussion zu werfen, als fünf Jahre an einem Thema zu lamentieren das niemand hören will!

    Also Schein machen und die Luft fürs Segeln sparen!

    Gruß
    Isy

  26. Christian Borchert

    Hallo Isy,

    Du hast sicherlich Recht mit dem Sicherheitsaspekt.
    Es ist aber doch sehr ärgerlich, wenn man sich gerade im Hinblick auf Sicherheit zu einem Kurs mit anschließender Prüfung entscheidet, der einem das praxisnahe Wissen vermittelt, um dann später festzustellen, dass dieser Schein auf einmal nicht mehr akzeptiert wird, sondern man einen praxisfernen nachholen muss.
    Was hilft es jemandem, wenn er weiss, wer für die Frequenzzuteilung zuständig ist und wie die Abkürzung dieser Behörde lautet, wenn er einfach nur ein vorhandenes Gerät bedienen will?
    Das der Umgang mit so einem Gerät gelernt werden sollte, weil es unter Umständen über Leben und Tod entscheidet, steht außer Frage.

    Gruß,

    Chrischan


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