X 442
Hier finden Sie Meinungen und Breichte anderer Crews der X 442 für Yachtcharter Ostsee.
16. Januar 2010 - 10:37 Uhr
Hier finden Sie Meinungen und Breichte anderer Crews der X 442 für Yachtcharter Ostsee.
Vom “Arbeitskreis Charterboot” gab es die Stellungnahme zum Thema:
Alkohol an Bord
Die bereits von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften, die unter anderem auch das Ruhen von Sportbootführerscheinen und die vorläufige Fahruntersagung beinhaltet, liegt nun dem Bundesrat zur Zustimmung vor.
Danach kann die zuständige Behörde das Ruhen von Sportbootführerscheinen anordnen und den Führerschein sicherstellen wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass der Fahrerlaubnisinhaber unter der Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, nicht in der Lage war, das Boot sicher zu führen oder an einem Unfall beteiligt war.
Damit will der Gesetzgeber auch im Sportbootbereich eine Regelungslücke schließen. Bislang konnte lediglich ein Fahrverbot oder eine (befristete) Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Als Sofortmaßnahmen sind nun, nach der neuen Verordnung, auch ein Ruhen des Führerscheins und eine vorläufige Fahruntersagung möglich.
Im Gegensatz zum professionellen Sektor beziehen sich diese zusätzlichen Maßnahmen ausschließlich auf den Schiffsführer und nicht – wie verschiedentlich berichtet – auf die Crew.
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Die Salona 40 Race! Schreiben Sie hier ihre Erfahrungen mit dieser Yacht.
Die X 35 one design , „X Marie“, ist eine originale X 35 One Design, gebaut bei X Yachts in Dänemark. Die X 35 ist eine der erfolgreichsten und am schnellsten wachsenden Einheitsklassen weltweit. Erstmals ist eine X 35 auch an der Ostsee zu Chartern. Die „X Marie“ ist wie folgt ausgestattet: North 3 DL Segelgarderobe, Harken MK 4 Rollreffanlage mit der Möglichkeit die Trommel zu demontieren, Regattaausrüstung inkl. Carbonspibaum, Inholer sowie B & G Racepaket inkl. drei großer Mastdisplays. Unter Deck sind die Schränke sowie der Tisch im Salon einfach zu demontieren. Ein Kartenplotter, Radio sowie Kühlbox sind ebenso unter Deck montiert. Die originalen Bilder des Bootes folgen in Kürze. Buchen Sie für die Flensburger Frühjahrswoche, Major oder Kieler Woche 2010 jetzt!
Die ersten Schiffe sind ins Wasser gegangen und werden von uns vorbereitet. Ebenfalls gehen ab Mittwoch unsere brandneuen Hanseyachten zum aufriggen und ausrüsten. Die Super Ausstattung ist unter den jeweiligen Yachttypen einzusehen.
Viele Grüsse aus Greifswald !
Sonne bis zum Abwinken. Das Thermometer klettert auf beachtliche 29 bis 32 Grad.
Stralsund – Noch zehn Tage bis zur Eröffnung. Ab 12. Juli erwartet die Besucher im Ozeaneum eine spannende Unterwasser-Reise.
Jetzt ist es amtlich:
Sie brauchen bis zum 01.01.2010 kein Sprechfunkzeugnis, um eine Yacht mit eingebautem Funkgerät zu skippern.
Das heisst allerdings nicht, dass Sie ohne entsprechendes Sprechfunkzeugnis funken dürfen!
Es bleibt dabei: Sie dürfen ohne Sprechfunkzeugnis das Funkgerät nicht einschalten!
Diese Situation ergibt sich aus der Überschneidung von zwei unterschiedlichen Verordnungen, zum einen der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV), auf der anderen Seite die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV).
Die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) wurde so geändert, dass eine Bußgeldbewehrung erst ab dem 01.01.2010 eintritt.
Artikel 1
Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung§ 16 der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGB!. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 511 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGB!. I S. 2407) geändert worden ist, wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
§ 16 Übergangsregelung § 15a Abs. 1 Nr. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. “
Nun gibt es parallel zu den Bestimmungen der SportSeeSchV die Vorschrift in Paragraph 13 Abs. 4a der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV):
“Bei einer Seefunkstelle auf einem Schiff, das die Bundesflagge führt,
darf mobilen Seefunkdienst oder mobilen Seefunkdienst über Satelliten
nur ausüben, wer einen für die Funkstelle ausreichenden gültigen
Befähigungsnachweis nach Anlage 3 besitzt.”
Die SchSV bezieht sich auf das Ausüben des Seefunkdienstes, also das
Betreiben der Funkanlage. Dies bleibt Personen (nicht auf den Skipper
begrenzt) vorbehalten, die ein gültiges Funkzeugnis für die
Seefunkstelle besitzen.
Damit gibt es also folgende, hier interessierende Konstellationen:
Skipper hat kein Zeugnis, Seefunkstelle nicht betrieben: kein Bußgeld
Skipper hat kein Zeugnis, Skipper betreibt Seefunkstelle: Bußgeld nach
Skipper hat kein Zeugnis, Crewmitglied hat Zeugnis und betreibt
Seefunkstelle: kein Bußgeld
Das bedeutet, kurz zusammengefasst, dass man bis 01.01.2010 auch für Yachten über 12m Länge kein Sprechfunkzeugnis benötigt – dann aber auch nicht funken darf!
Danach wird es keine Verlängerung mehr geben! Lassen Sie uns jetzt dafür sorgen, dass Politik und DSV gemeinsam einen vernünftigen Fragenkatalog für den Deutschen SRC entwickeln, der so praxisnah und verständlich wie der britische SRC wird!
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Entenrennen beim Hornfischfest
Auch an der Ryckmündung wird dem „Maifisch“ gehuldigt. Der Greifswalder Fremdenverkehrsverein richtet vom 12. bis 17. Mai in Wieck die bereits 7. Hornfischwoche aus, die ähnlich wie bei den ostvorpommerschen Nachbarn abläuft. In diesen Tagen werden die Lokale rund um den Wiecker Hafen ihre Hornfisch-Rezepte in die Speisekarten schreiben, die dann nicht nur von den Gästen sondern auch von einer Jury verkostet werden. Das Lokal mit dem überzeugendsten Vorschlag kann sich dann mit dem Titel „Hornfischkönig“ schmücken. Die „Krönung“ erfolgt zum finalen Hornfischfest am Sonnabend. Dabei startet der Fremdenverkehrsverband eine Novität für die Hanse- und Universitätsstadt – das 1. Greifswalder Entenrennen. Rund 2500, mit Nummern versehene Plastetierchen,
werden ab der Klappbrücke auf einen rund 75 Meter langen „Wasserparcours“ geschickt.
Weitere Infos im Internet auch unter www.greifswalder-entenrennen.de.
Die ersten Yachten sind bereits für die Saison 2008 im Wasser. Auf der Webcam kann das “Füllen” am Steg beobachtet werden.