Warten auf Tauwetter bei Yachtcharter Ostsee

Langsam haben wir uns daran gewöhnt, dass es im März noch Frost gibt – aber es nervt! Den ersten Kunden für Yachtcharter Heiligenhafen mussten wir absagen: Kein Wasser unter dem Kran, kein Sanitärgebäude, Eispanzer auf den Stegen, Eis in den Boxen – Krantermine verschoben. Wir von Yachtcharter Ostsee in Flensburg, Heiliogenhafen, Rostock und Greifswald warten auf Tauwetter, so werden wir zu Yachtcharter-Saisonbeginn nicht fertig.

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12. März 2013 - 09:18 Uhr

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Bavaria 35 Cruiser

Die Bavaria 35 Cruiser ist eine Fahrtenyacht mit viel Platz zum Leben an Bord sowie stabilen Segeleigenschaften. Auffallend unter Deck ist die große Pantry, die sich L-Förmig an der Backbord Seite befindet. Davor, längsseits an den Rumpfwänden sind die beiden Sitzbänke um den zu beiden Seiten ausklappbaren Tisch angeordnet. Sie bieten mehr als ausreichend Platz für die ganze Crew und lädt zu gemeinsamen, gemütlichen Abenden ein. Durch die Oberlichter und die großen Fenster scheint viel Sonne auch unter Deck. So wirk der Salon hell, offen und geräumig. In den 3 Kabinen finden 6 Personen ausreichend Staumöglichkeiten. Außerdem steht ein großes Bad zur Verfügung. Auch über Deck überzeugt die Bavaria 35 Cruiser. Der vorhandene farbige Kartenplotter am Steuerstand und Autopilot erleichtern das Navigieren sowie weite Fahrten. Die Yacht ist zusätzlich mit Rollgroß und Rollgenua ausgestattet. Auch das trägt zum einfachen und unkompliziertem Handling beim Segeln bei.

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14. September 2012 - 21:30 Uhr

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Pyroschein – noch eine Lizenz mehr?

Überraschend bestätigte das Bundesinnenministerium, dass Chartercrews Fachwissen für SEENOT-SIGNALMITTEL an Bord nachweisen müssen.

Einigen Ostsee-Chartercrews war der Ärger schon per Post angekündigt worden. Flottenbetreiber hatten ihre Kunden auf dem Weg vorab informiert, dass sich die gelebte Praxis in Sachen Seenotraketen und Signalfackeln geändert hat und leider eines der Crewrnitglieder oder der Skipper selbst bei Antritt des Törns einen sogenannten Fach- oder Sachkundenachweis (“Pyroschein”) für den Umgang mit Seenotsignalmitteln haben, muss (vgl. YACHT 12/ 12).

In der Folge wandten sich verunsicherte Chartercrews an die Redaktion, in Foren wurdeu ̈ber angebliche Abzocke der Flottenbetreiber spekuliert, manche Charterfirmen witterten gar eine Kampagne der Konkurrenz gegen kleinere Firmen. Viel Wind also an der Küste, um ein Thema, das sehr lange keines war. Doch warum wurde es eigentlich eines? Fakt ist: Nach dem Amoklauf an einer deutschen Schule wurde das Waffen- und Sprengstoffrecht in Deutschland vor einigen Jahren überarbeitet. Das schien zunächst nicht weiter problematisch, da im Waffenrecht ausdrücklich Ausnahmen für WassersportIer vorgesehen waren. Doch das Sprengstoffrecht, unter das jene Signale fallen, die nicht per Pistole abgefeuert werden, sieht dies nicht ausdrücklich vor. Bislang wurde das Gesetz von praktisch der gesamten Charterbranche an der Ostsee so interpretiert, dass nur einen solchen Schein braucht, wer Signalmittel kaufen will, nicht wer ein Boot chartert. Dort liegen die Raketen und Fackeln verschweißt in Tüten, Missbrauch kommt so gut wie nie vor, er wäre leicht nachweisbar. Frei nach dem Motto “Not kennt kein Gebot” kümmerte sich auch niemand um diese übliche Praxis.

Doch 2011 gab es plötzlich überraschend Kontrollen von Chartercrews durch die Wasserschutzpolizei im Raum Fehmarn, bei denen bemängelt wurde, dass niemand an Bord einen entsprechenden Fach- oder Sachkundenachweis für die vorhandenen Seenotsignalmittel hatte. In der Folge wurden Bußgeldbescheide gegen die Crews und die Vercharterer erwirkt. Letztgenannte wurden beschuldigt, verbotenerweise Signalmittel ohne die Prüfung der Qualifikation an Kunden ausgegeben zu haben. Gegen die Bescheide wehrte sich eine Firma zusammen mit den Kunden, aber bislang ohne Erfolg., Daraufhin forderte der Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) über sein Fachgremium, den Arbeitskreis Charter (AKC), schon im Februar, das zuständige Bundesinnenministerium aufzuklären, ob der Schein nötig sei oder nicht. Der Schriftverkehr zwischen dem Verband und dem Ministerium liegt der YACHT vor. In der Antwort des Ministeriums macht dieses klar, dass im Waffenrecht ausdrücklich die Ausnahme für Charterer vorgesehen ist, dass man also die Pistole ohne Schein für die Charterdauer an Bord haben darf. Nicht aber für die Signalraketen, die dem Sprengstoffrecht unterliegen’; lautet das Fazit von Frank Schiller, der die Sache für den AKC betreute. Diese Sicht der Dinge teilt auch der 1. Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Yachtcharterunternehmen (VDC) Jan Hegerfeld, des zweiten großen Charterverbands der Branche und selbst Flottenbetreiber an der Ostsee, auf Nachfrage der YACHT.

Charterfirmen und Kunden standen nun vor dem Problem, schnellstmöglich an den Schein zu kommen, damit der Urlaubstörn nicht gefährdet ist. Für die Signalmittel an Bord (Kategorie P 2) ist eigentlich der sogenannte Fachkundenachweis nötig, die zugehörigen Prüfungen darf nur der Deutsche Segler-Verband (DSV) vornehmen. Das war einigen Charterfirmen zu viel Koordinationsaufwand. Sie wollten die unkomplizierte Lösung: Die betroffenen Kunden sollten vor Antritt der Charter, an der Basis, ohne großen bürokratischen Aufwand den Nachweis erwerben können., So entschlossen sich mehrere Firmen, eine Alternative zu nutzen: Denn der ähnliche Sachkundenachweis, der zum Erwerb einer Signalpistole nötig ist, schließt ebenfalls die, Signalraketen ein, erfordert nur wenig mehr Aufwand und kann nach einer entsprechenden Schulung des Basispersonals direkt durch den Vercharterer geprüft werden.

In der Folge ließen sich viele Firmen eine pragmatische Lösung einfallen: Wer den Schein nicht hat, kann vor Beginn seiner Charter die Prüfung vor Ort für zirka 50 Euro je nach Anbieter ablegen. Allerdings geht natürlich auch dies nicht ohne etwas Lernaufwand. Der Kunde muss vorher den Fragenkatalog (104 Fragen, davon werden 18 später geprüft) zu Hause büffeln. Vor Ort wird dann die Theorie abgefragt und der Umgang mit Signalpistole und Fackeln in etwa einer Stunde geschult. Selbstverständlich kann jeder Chartersegler den alternativen Fachkundenachweis auch in einer vom DSV organisierten Prüfung ablegen, manche Flottenbetreiber kooperieren ausdrücklich mit solchen Segelschul-Anbietern. Auf jeden Fall aber sollten alle Segler, die zurzeit in der Ausbildung zum Sportbootführerschein See oder zum Sportküstenschifferschein stecken, darauf achten, dass sie den entsprechenden Nachweis gleich mit erledigen, ähnlich wie den für die Ostsee-Charter mittlerweile vielfach obligatorischen Funkschein, das Short Range Certificate (SRC). Generell gibt es viele Parallelen zum Funkschein, dessen Einführung vor einigen Jahren den Charterfirmen so viel Ärger bereitete. Das bestätigt Dirk Kadach, Marketing-Chef von 1. Klasse Yachten aus Heiligenhafen: “Für uns als Flottenbetreiber sind die ständigen neuen Auflagen nicht nachzuvollziehen. Es gab unseres Wissens weder im Funkverkehr noch bei den Signalmitteln Probleme mit Chartercrews, die Anlass zu einer Neuregelung gegeben hätten.

Die praxisnahe Pyroschein-Lösung verdanken die Heiligenhafener nach eigenen Angaben dem Prüfungsausschuss Sachkundenachweis Bremen. Der half mit, rasch eine so unbürokratische Lösung zu finden. Ohne große Formalitäten wird die Prüfung am Eincheck-Tag abgenommen, das Wesentliche, nämlich die praktische Handhabung der Seenotmittel, werde dennoch gut vermittelt, so Kadach.

Eine ähnliche flexible Lösung wünschte sich die Branche auch für den SRC. “Wir würden uns von dem Interessenvertreter der Segler, dem DSV, hier mehr praxisnahe Schützenhilfe erwarten – aber dort wird nur gemauert’; sagt Kadach. Der ganzen Branche fehle der Nachwuchs – und den bekäme man nur durch kundenfreundliche und einfache Lösungen, nicht durch immer mehr Prüfungen und Auflagen.

Außerdem drängt sich der Eindruck auf, dass die Kontrollen eher versprengte Aktionen einzelner Wasserschutzpolizei-Stationen sind, da sie sich bislang auf den Raum Fehmarn konzentrieren. Nicht jeder Wasserschutzpolizist an der· Küste sieht offenbar, dringenden Handlungsbedarf. YACHT-Leser, die bei Wasserschutzpolizeistationen bei ihnen vor Ort nachfragten, ob der Schein für eine Charter nötig sei, erhielten teils die Auskunft, dass dies nicht der Fall sei. So verwundert es nicht, dass andere Charterfirmen an der Küste das Ganze bauernschlau regeln: Sie haben eigene Kurse vorbereitet – das Personal ist bereits geschult -, warten aber mit einer Benachrichtigung der Kunden zunächst ab, ob bei ihnen überhaupt kontrolliert wird. Andere Firmen wollen sich der neuen Auflage dagegen auf keinen Fall beugen und kündigten bereits an, gegen die Kontrollen und die angeblich eindeutige Gesetzeslage klagen zu wollen.,

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24. Juni 2012 - 17:02 Uhr

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Oceanis 34.2 “Alice” getauft

Taufe der Oceanis 34 “Alice” mit 2 Kabinen für Yachtcharter Ostsee ab Greifswald!

Die “Alice” ist eine brandneue und topausgestattete Yacht, die etwas später in unsere Flotte gekommen ist.

Heute wurde diese bildhübsche Yacht getauft. Eine alte Tradition, auch bei neuen Yachten darf man das nicht ausser acht lassen!
Möge Neptuns Dreickzack nicht so wild in ihrem Kielwasser wüten und auch die Meerjungfrauen sollen die Mannschaften der “Alice” verschonen.
Liebe “Alice”, wir wünschen Dir allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel, den Crews immer eine Handbreit Sherry im Glas!

Die “Alice” ist Baujahr 2012 und bietet eine erstklassige Austattung: Farbplotter am Steuerstand, Tochteranzeige am Naviplatz, LCD TV mit DVD und DVBT Empfang, Kugelgelagerte Mastrutscher und einen AIS Empfänger. Eine ideale Yacht für 4 Personen, mit viel Platz und familienkonforme Segeleigenschaften, mit Bugstrahlruder und Autopilot auch leicht einhand zu bewegen. Auch die Rollsegel machen das Handling super-einfach. Weitere Oceanis 34.2 finden Sie auch in Heiligenhafen, eine Oceanis 34-2 auch in Flensburg.

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30. April 2012 - 12:00 Uhr

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Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt

Leinen Los - Initative der FDP

Am 26.01.2012 nahmen die Bundestags-Abgeordneten einen Antrag von Union und FDP an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die PS-Grenze für eine Führerscheinpflicht bei Sportbooten von derzeit fünf auf künftig 15 PS (11,4 kW) anzuheben.
Darüber hinaus sollen unterschiedliche Regelungen zum Führerschein zusammengefasst und die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten verstärkt in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden.

Nun ist es am Bundesverkehrsministerium, die entsprechenden Verordnungen zu ändern. Bis wann dies geschieht, wird unter anderem davon abhängen, welche Dringlichkeit die Ministeriumsbeamten dem Bundestagsbeschluss beimessen, wie viel Aufwand damit einhergeht und nicht zuletzt, wie sehr sich die Abgeordneten in den kommenden Monaten beim Minsterium darum bemühen werden, dass dieses die Umsetzung zügig vorantreibt.

Torsten Staffeldt, FDP, einer der Initiatoren der Führerscheinneuregelungen, sagt daher auch: „Mit der Verabschiedung des Antrags von FDP und CDU/CSU zum Sportbootführerschein ist der erste wichtige Schritt getan. Mindestens genauso wichtig ist es aber, am Ball zu bleiben und die Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Ich erinnere nur an den Antrag der großen Koalition zur Verbesserung des Wassertourismus. Bis heute ist kaum etwas umgesetzt worden. Das wird uns nicht passieren.”

Dazu liegt uns jetzt ein Schreiben von Herrn Staffeldt vor, was wir gerne hier an dieser Stelle veröffentlichen:
Kleine Veränderungen sind häufig diejenigen mit den größten Auswirkungen auf den Einzelnen – das gilt auch im Bereich des Wassersports. Bereits jetzt möchten wir Sie als Hersteller, Händler und Dienstleister daher über die anstehende Novellierung des Sportbootführerscheins informieren.Zusammen mit der Union hat die FDP in den vergangenen Monaten intensiv daran gearbeitet, den Wassertourismus in Deutschland noch attraktiver zu gestalten. Eine aus unserer Sicht wesentliche Schwachstelle der bisherigen Regelungen ist die Vielzahl der bürokratischen Vorschriften und Regelungen, die viele Wassersportinteressierte im wahrsten Sinne des Wortes an Land hält!

Und genau hier setzen wir an: Mit der Reform des Führerscheinwesens wollen wir allen Wassersportbegeisterten den Zugang aufs Wasser erleichtern, ohne dabei die Sicherheit aus den Augen zu verlieren. In einern langen Diskussionsprozeß, der insgesamt über zwölf Monate dauerte, wurden die verschiedenen Gesichtspunkte einer Liberalisierung der Sportbootschifffahrt ausführlich mit allen Beteiligten erläutert.

Am Ende sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass die Führerscheinpflicht von 5 PS auf 15 PS erhöht werden soll. Traditionsreiche Wassersportnationen wie die Niederlande oder die skandinavischen Länder zeigen, dass mehr Liberalität bei den Führerscheinregelungen nicht zu weniger Sicherheit führt. Ein eindrucksvolles Beispiel für die Möglichkeiten und die touristische Attraktivität der angestrebten Änderungen findet sich in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Mit der Einführung der dortigen Charterbescheinigung hat der Wassertourismus sprunghaft an Bedeutung gewonnen – und zwar ohne einen spürbaren Anstieg der Unfallzahlen. Dieses Erfolgsmodell wollen wir nun ausweiten und zusätzlich um Flottillenfahrten in ausgewählten Küstenrevieren ergänzen.

Ein weiterer Punkt, der uns wichtig war, sind Verbesserungen bei den Regelungen zu Funkzeugnissen und Funkanlagen. So werden wir dafür sorgen, dass Funkzeugnisse aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zukünftig auch in Deutschland anerkannt werden. Zusätzlich werden wir prüfen, ob es ausreicht, wenn neben dem Skipper auch ein anderes Crewmitglied ein Funkzeugnis vorlegen kann. Denn nach unserem Verständnis gehört der Skipper in einer Gefahrensituation ans Ruder und nicht an die Funkanlage. Ebenso sollen bei Charterbooten Funkanlagen nur für die Fahrtgebiete A (Hochsee) und B (außerhalb der Küstengewässer) als verpflichtende Ausrüstung vorgeschrieben werden.

Darüber hinaus werden wir die Anforderungen für die Mindestausrüstung von Charteryachten und Sportbootvermietungsverordnungen überprüfen. Denn auch hier sehen wir noch einigen Verbesserungsbedarf. Damit die Änderungen sachgerecht und praxisnah erfolgen, sind Ihre Anregungen und Erfahrungen jederzeit herzlich willkommen.

Sie erreichen uns unter
patrick.doering@bundestag.de sowie torsten.staffeld@bundestag.de.

Gemeinsam haben wir die Chance, dem Wassersport und Wassertourismus in Deutschland zu neuem Schwung zu verhelfen.   

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20. Februar 2012 - 09:36 Uhr

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Oceanis 34.2 Yacht der Woche

Sonder-Rabatt-Aktion für die brandneue Oceanis 34 mit 2 Kabinen in Greifswald!

In dieser Woche gibt es für alle Wochenbuchungen in Greifswald einen Sonderrabatt in Höhe von 10%. Die “Alice” ist eine brandneue und topausgestattete Yacht, die etwas später in unsere Flotte gekommen ist und deswegen noch Wochen frei hat! Die “Alice” ist Baujahr 2012 und bietet eine erstklassige Austattung: Farbplotter am Steuerstand, Tochteranzeige am Naviplatz, LCD TV mit DVD und DVBT Empfang, Kugelgelagerte Mastrutscher und einen AIS Empfänger. Eine ideale Yacht für 4 Personen, mit viel Platz und familienkonforme Segeleigenschaften, mit Bugstrahlruder und Autopilot auch leicht einband zu bewegen. Auch die Rollsegel machen das Handling super-einfach. Weitere Oceanis 34.2 finden Sie auch in Heiligenhafen, eine Oceanis 34-2 auch in Flensburg.

Mit dem Angebot “Yacht der Woche” ist diese tolle Segelyacht ein echtes Schnäppchen!

Oceanis 34 ist die Yacht die Woche

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14. Februar 2012 - 17:26 Uhr

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Neue Yachten für die Yachtcharter Ostsee-Flotte

Der Winter ist vorbei! Jetzt kommen die brandneuen Yachten für die Yachtcharter Ostsee Flotte auf den Hof! Heute morgen trafen die ersten 4 brandneuen Yachten aus Frankreich ein. Sicher eingepackt stehen sie jetzt bei uns am Steg in Heiligenhafen und werden in den nächsten Tagen auf ihren Ostsee-Einsatz vorbereitet. Die Heizungen werden installiert, Bugstrahlruder, Farbplotter, die gesamte Elektronik wird eingebaut. 15 brandneue Yachten kommen in 2011 neu in die Charterflotte, darunter Oceanis 31, Oceanis 34, Oceanis 36, Oceanis 37, Oceanis 43 und Oceanis 46 sowie eine Dufour 425 und eine Varianta 44.

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11. Februar 2011 - 08:46 Uhr

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West-Sturm in Heiligenhafen

Heute ist Hafentag. Der Westwind zieht mit 8-9 bft über die Ostsee und drückt das Wasser Richtung Osten. Unsere Charteryachten haben kaum noch Wasser unter dem Kiel, wie man hier auf dem Foto gut sehen kann, das Bugstrahlruder guckt schon aus dem Wasser. Die “Baltic Sun” steht auf dem Kiel. Für morgen ist nachlassender Wind angesagt, dann kommt das Wasser hoffentlich nicht zu schnell zurückgeschwappt, sonst bekommen wir Hochwasser.

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24. August 2010 - 11:52 Uhr

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Nothafen Darßer Ort

Der Nothafen Darßer Ort kann jetzt wieder vom Rettungskreuzer angelaufen werden. In einem Schreiben vom Verkehrsministeriums wurden wir Vercharterer noch ein mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Hafen keinesfalls als Etappenhafen zu sehen ist, es handelt sich um einen reinen Nothafen!

Nach einer mehrwöchigen Unterbrechung im Januar und Februar wegen des ungewöhnlich kalten und stürmischen Wetters kommt die Baggerung im Nothafen Darßer Ort wieder gut voran. “Der Durchstich zum Hafen ist seit Anfang dieser Woche geschafft. Nun wird mit Hochdruck weiter gearbeitet, damit der Seenotrettungskreuzer noch im März wieder im Nothafen stationiert werden kann. Wenn das Wetter mitspielt, kann der Nothafen in etwa drei Wochen wieder angelaufen werden”, sagte Verkehrsminister Volker Schlotmann.

Nach der Baggerung werden die Molenfeuer und Richtfeuer zugeschaltet, damit der Hafen sicher angelaufen werden kann. Weiterhin wird das Ausbringen der Fahrwassertonnen vorgenommen, um dem Seenotkreuzer das Ein- und Auslaufen zu erleichtern. Danach steht der Nothafen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger wieder zur Verfügung.

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5. April 2010 - 16:10 Uhr

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Alkohol an Bord

Vom “Arbeitskreis Charterboot” gab es die Stellungnahme zum Thema:
Alkohol an Bord
Die bereits von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften, die unter anderem auch das Ruhen von Sportbootführerscheinen und die vorläufige Fahruntersagung beinhaltet, liegt nun dem Bundesrat zur Zustimmung vor.
Danach kann die zuständige Behörde das Ruhen von Sportbootführerscheinen anordnen und den Führerschein sicherstellen wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass der Fahrerlaubnisinhaber unter der Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, nicht in der Lage war, das Boot sicher zu führen oder an einem Unfall beteiligt war.
Damit will der Gesetzgeber auch im Sportbootbereich eine Regelungslücke schließen. Bislang konnte lediglich ein Fahrverbot oder eine (befristete) Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Als Sofortmaßnahmen sind nun, nach der neuen Verordnung, auch ein Ruhen des Führerscheins und eine vorläufige Fahruntersagung möglich.
Im Gegensatz zum professionellen Sektor beziehen sich diese zusätzlichen Maßnahmen ausschließlich auf den Schiffsführer und nicht – wie verschiedentlich berichtet – auf die Crew.
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25. November 2009 - 10:46 Uhr

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