Sprechfunkzeugnis-Kurse in Heiligenhafen

Der erste Kurs ist jetzt um, es gab einige kleine Hürden, die umschifft werden mussten, aber im Großen und Ganzen war es eine gelungene Veranstaltung. Folgende Punkten sind aus Veranstalter-Sicht zu verbessern:

1) Ohne Vorbereitung ist es schwer, Alle Teilnehmer berichteten, dass es unbedingt zu empfehlen ist, schon zu Hause mal ein Blick auf den Fragenkatalog zu werden.

2) “Bar-Racuda” ist super, Die Verpflegung in unserem “Tagungsraum” ist sehr gut und preislich angemessen, der Service ist sehr hilfsbereit und freundlich.

3) Unbedingt Termine einhalten, 2 Teilnehmer konnten nicht zur Prüfung angemeldet werden, da die Tüten zu spät zurückgeschickt wurden. Die Scheine konnten nicht mitgenommen werden, da der Prüfungskommission 6, 50 Euro fehlten. Also, bitte pünktlich die angeforderten Unterlagen zurückschicken

Wie haben Sie den Kurs empfunden?

> Yachtcharter > Ostsee > Heiligenhafen


5. April 2010 - 15:43 Uhr

6 Kommentare » | Funksprechzeugnis | wong it!

Chartern ohne Sprechfunkzeugnis in 2010?

Ab 2010 muss jeder Skipper, der eine Yacht mit Sprechfunkgerät führt, ein SRC besitzen. Es gibt keine Übergangsregelung mehr, eine Vereinfachung der Prüfungsfragen zur Erlangung des SRC ist auch nicht in Sicht. Der britische SRC, der ja praxisnah und einfach ist, wird auch nicht erkannt! Es gibt also zunächst keinen Ausweg!

Aber: Sie brauchen kein Sprechfunkzeugnis, wenn Sie bei uns eine Yacht ohne Funkgerät chartern!
Wir werden in 2010 einige Yachten aus unserer Flotte anbieten, die kein eingebautes Sprechfunkgerät besitzen. Wir stellen bei diesen Yachten ein Satelittentelefon zur Verfügung. Damit entfällt die Pflicht für den Skipper, ein SRC zu besitzen. Wir wissen ncoh nicht genau, bei welchen Yachten wir das so machen werden. Haben Sie Interesse an einem Schiff ohne Funkgerät? Halten Sie das für eine gute Idee? Schreiben Sie uns Ihre Meinung als Kommentar.

> Yachtcharter > Ostsee


5. September 2009 - 11:31 Uhr

36 Kommentare » | Funksprechzeugnis | wong it!

Kein Sprechfunkzeugnis bis 01.01.2010

Jetzt ist es amtlich:
Sie brauchen bis zum 01.01.2010 kein Sprechfunkzeugnis, um eine Yacht mit eingebautem Funkgerät zu skippern.

Das heisst allerdings nicht, dass Sie ohne entsprechendes Sprechfunkzeugnis funken dürfen!
Es bleibt dabei: Sie dürfen ohne Sprechfunkzeugnis das Funkgerät nicht einschalten!

Diese Situation ergibt sich aus der Überschneidung von zwei unterschiedlichen Verordnungen, zum einen der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV), auf der anderen Seite die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV).

Die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) wurde so geändert, dass eine Bußgeldbewehrung erst ab dem 01.01.2010 eintritt.

Artikel 1
Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung§ 16 der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGB!. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 511 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGB!. I S. 2407) geändert worden ist, wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
§ 16 Übergangsregelung § 15a Abs. 1 Nr. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. “

Nun gibt es parallel zu den Bestimmungen der SportSeeSchV die Vorschrift in Paragraph 13 Abs. 4a der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV):

“Bei einer Seefunkstelle auf einem Schiff, das die Bundesflagge führt,
darf mobilen Seefunkdienst oder mobilen Seefunkdienst über Satelliten
nur ausüben, wer einen für die Funkstelle ausreichenden gültigen
Befähigungsnachweis nach Anlage 3 besitzt.”

Die SchSV bezieht sich auf das Ausüben des Seefunkdienstes, also das
Betreiben der Funkanlage. Dies bleibt Personen (nicht auf den Skipper
begrenzt) vorbehalten, die ein gültiges Funkzeugnis für die
Seefunkstelle besitzen.

Damit gibt es also folgende, hier interessierende Konstellationen:

Skipper hat kein Zeugnis, Seefunkstelle nicht betrieben: kein Bußgeld
Skipper hat kein Zeugnis, Skipper betreibt Seefunkstelle: Bußgeld nach
Skipper hat kein Zeugnis, Crewmitglied hat Zeugnis und betreibt
Seefunkstelle: kein Bußgeld

Das bedeutet, kurz zusammengefasst, dass man bis 01.01.2010 auch für Yachten über 12m Länge kein Sprechfunkzeugnis benötigt – dann aber auch nicht funken darf!

Danach wird es keine Verlängerung mehr geben! Lassen Sie uns jetzt dafür sorgen, dass Politik und DSV gemeinsam einen vernünftigen Fragenkatalog für den Deutschen SRC entwickeln, der so praxisnah und verständlich wie der britische SRC wird!

> Yachtcharter > Ostsee


18. Mai 2008 - 16:41 Uhr

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Tiefensee: Mast- und Schotbruch für die neue Wassersportsaison

Auszug aus einer Pressekonferenz vom 02.Mai 2008

Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen. Die Zahl der verantwortungsbewussten Schiffskapitäne, die ein solches Zeugnis erwerben, ist erfreulicherweise stark angestiegen. Deswegen wird für die Wassersportsaisons 2008 und 2009 letztmalig auf ein Bußgeld verzichtet. Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern.


Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Die Details werden zur Zeit erarbeitet.

>> Hier der gesamte Wortlaut

> Yachtcharter > Ostsee


4. Mai 2008 - 15:54 Uhr

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Aus “yacht”-Forum: Aktuelle BMVBS Stellungnahme zum englischen SRC

Hier ist der Hallo,

ich habe gerade im Yacht Forum folgendes zur Kenntnis genommen:


Aktuelle BMVBS Stellungnahme zum englischen SRC

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag, ich bitte um Milde ;-)

Vor einigen Wochen hatte ich eine Anfrage zur Anerkennung des englischen SRC an das BMVBS geschickt, heute habe ich Antwort erhalten. Auch wenn bereits viel darüber geschrieben wurde, so möchte ich dem Forum die m.E. interessante Antwort nicht vorenthalten (für die Länge kann ich nichts):

Sehr geehrter Herr XYZ,

[...]

Zu Ihrer Anfrage: In Deutschland werden Lehrgänge zum Erwerb
ausländischer Funkbetriebszeugnisse angeboten, die die Berechtigung
zur Teilnahme am Seefunkdienst an Bord von Schiffen unter deutscher
Flagge nachweisen sollen. Grundsätzlich werden auch ausländische
Funkbetriebszeugnisse in Deutschland anerkannt, sofern sie den
Anforderungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst genügen. Deutsche
und ausländische Zeugnisinhaber mit Wohnsitz in Deutschland, die
anerkannte Funkbetriebszeugnisse besitzen, können diese daher
bedenkenlos an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge nutzen.

Inhaber ausländischer Funkbetriebszeugnisse, die ihren Wohnsitz länger
als ein Jahr in Deutschland haben (also auch deutsche Staatsangehörige)
und die am Seefunkdienst an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge
teilnehmen wollen, sollten jedoch bedenken, dass in einigen Fällen eine
Anerkennung ausländischer Funkbetriebszeugnisse ausscheidet. Dies ist
dann der Fall, wenn ausländische Zeugnisprüfungen den internationalen
Anforderungen nicht genügen und damit kein gleichwertiger Kenntnisstand
gewährleistet ist. Hierzu zählt das von der britischen Royal Yachting
Association (RYA) angebotene englische Funkbetriebszeugnis.

Für deutsche und ausländische Inhaber eines RYA-Funkzeugnisses, die
länger als ein Jahr ihren Wohnsitz in Deutschland haben, wird daher
zur Teilnahme am Seefunkdienst an Bord von Schiffen unter deutscher
Flagge eine zusätzliche Anpassungsprüfung erforderlich, die einen
praktischen Teil sowie einen theoretischen Teil umfasst. Die bereits für
das nicht anerkannte ausländische Funkbetriebszeugnis erbrachten
Prüfungsleistungen werden, soweit möglich, anerkannt. Gegenstand der
Anpassungsprüfung ist lediglich die Differenz im Prüfungsstoff. Für die
zusätzliche Anpassungsprüfung wird eine reduzierte Prüfungsgebühr in
Höhe von € 28,- anstatt der vollen Gebühr von € 36,- erhoben

Zur Zeit werden die Inhalte der Anpassungsprüfung im Detail festgelegt.
Auch der bereits existierende Fragenkatalog für die deutschen SRC- und
LRC-Prüfungen befindet sich in Überarbeitung. Eine Anhörung der zu
beteiligenden Verbände wird gewährleistet.

Die Zentrale Verwaltungsstelle (ZVST) wird im Internet auf der Webseite
des DSV eine Liste veröffentlichen, in der nicht anerkannte ausländische
Zeugnisse aufgeführt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Alexander Schwarz

Dipl.-Ing. Alexander Schwarz
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn

Wie offiziell und “belastbar” diese Antwort ist, kann ich natürlich nicht sagen. Daher lasse ich sie einfach mal zur Diskussion im Raume stehen und wünsche allen hier im Forum alles Gute und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel ;-)

Grüße,

Jean

> Yachtcharter > Ostsee > Heiligenhafen


24. März 2008 - 12:52 Uhr

13 Kommentare » | Funksprechzeugnis | wong it!

Neue Spekulation zum Sprechfunkzeugnis

Gute Nachrichten für die Charterbetriebe in Ostholstein:

Wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfuhr, besteht die Chance, die Übergangsfrist für den verpflichtenden Erwerb einer Funklizenzpflicht für Sportbootführer über das Jahr 2009 hinaus weiter auszudehnen.

Hagedorn erklärte dazu: “Diese Chance sollte zugunsten der deutschen Wassersportbranche genutzt werden. Ich unterstütze diese Pläne des Ministeriums vehement – das ist das Ergebnis meines jahrelangen Engagements gemeinsam mit der ,Küstengang’ und der Vorsitzenden Margrit Wetzel. Für Schleswig-Holsteins Tourismus und die für die Region so wichtigen Charterbetriebe wäre dies ein wichtiger Erfolg mit hervorragender Zukunftsperspektive.”

Bereits im Januar hatte Hagedorn bekannt gegeben, dass die Frist für die Funklizenzpflicht zunächst als erster Schritt um ein Jahr verlängert werde. Damit war das Damoklesschwert für die Charterbetriebe an der deutschen Küste immerhin für die Saison 2008 vom Tisch, wonach diese bei zwingender Vorlage eines Funkzeugnisses einen massiven Standortnachteil gegenüber skandinavischen Anbietern im Ostseeraum befürchtet hatten.

“Wenn jetzt die Chance besteht, diese Frist über 2009 weiter auszudehnen, um eine einheitliche und gleichzeitige Umsetzung dieser Regelung in allen betroffenen Küstenregionen europaweit zügig zu prüfen, dann sind befürchtete Wettbewerbsnachteile für die Charterbetriebe im Tourismus endgültig vom Tisch”, erklärte die SPD-Abgeordnete aus Kasseedorf.

> Yachtcharter > Ostsee > Heiligenhafen


9. März 2008 - 17:35 Uhr

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SRC-Pflicht erst ab 01.01.2010!

Jetzt ist es amtlich!

Aus dem schnöden Text des “Bundesgesetz-Blatts” geht es hervor:

Artikel 1
Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung

§ 16 der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGB!. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 511 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGB!. I S. 2407) geändert worden ist, wird durch folgende Vorschrift ersetzt:

§ 16
Übergangsregelung
§ 15a Abs. 1 Nr. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. “

Das bedeutet, dass man zunächst auch für Yachten über 12m Länge kein Sprechfunkzeugnis benötigt. Danach wird es keine Verlängerung mehr geben! Lassen Sie uns jetzt dafür sorgen, dass Politik und DSV gemeinsam einen vernünftigen Fragenkatalog für den Deutschen SRC entwickeln, der so praxisnah und verständlich wie der britische SRC wird!


24. Februar 2008 - 15:45 Uhr

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