Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt

Am 26.01.2012 nahmen die Bundestags-Abgeordneten einen Antrag von Union und FDP an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die PS-Grenze für eine Führerscheinpflicht bei Sportbooten von derzeit fünf auf künftig 15 PS (11,4 kW) anzuheben.
Darüber hinaus sollen unterschiedliche Regelungen zum Führerschein zusammengefasst und die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten verstärkt in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden.
Nun ist es am Bundesverkehrsministerium, die entsprechenden Verordnungen zu ändern. Bis wann dies geschieht, wird unter anderem davon abhängen, welche Dringlichkeit die Ministeriumsbeamten dem Bundestagsbeschluss beimessen, wie viel Aufwand damit einhergeht und nicht zuletzt, wie sehr sich die Abgeordneten in den kommenden Monaten beim Minsterium darum bemühen werden, dass dieses die Umsetzung zügig vorantreibt.
Torsten Staffeldt, FDP, einer der Initiatoren der Führerscheinneuregelungen, sagt daher auch: „Mit der Verabschiedung des Antrags von FDP und CDU/CSU zum Sportbootführerschein ist der erste wichtige Schritt getan. Mindestens genauso wichtig ist es aber, am Ball zu bleiben und die Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Ich erinnere nur an den Antrag der großen Koalition zur Verbesserung des Wassertourismus. Bis heute ist kaum etwas umgesetzt worden. Das wird uns nicht passieren.”
Dazu liegt uns jetzt ein Schreiben von Herrn Staffeldt vor, was wir gerne hier an dieser Stelle veröffentlichen:
Kleine Veränderungen sind häufig diejenigen mit den größten Auswirkungen auf den Einzelnen – das gilt auch im Bereich des Wassersports. Bereits jetzt möchten wir Sie als Hersteller, Händler und Dienstleister daher über die anstehende Novellierung des Sportbootführerscheins informieren.Zusammen mit der Union hat die FDP in den vergangenen Monaten intensiv daran gearbeitet, den Wassertourismus in Deutschland noch attraktiver zu gestalten. Eine aus unserer Sicht wesentliche Schwachstelle der bisherigen Regelungen ist die Vielzahl der bürokratischen Vorschriften und Regelungen, die viele Wassersportinteressierte im wahrsten Sinne des Wortes an Land hält!
Und genau hier setzen wir an: Mit der Reform des Führerscheinwesens wollen wir allen Wassersportbegeisterten den Zugang aufs Wasser erleichtern, ohne dabei die Sicherheit aus den Augen zu verlieren. In einern langen Diskussionsprozeß, der insgesamt über zwölf Monate dauerte, wurden die verschiedenen Gesichtspunkte einer Liberalisierung der Sportbootschifffahrt ausführlich mit allen Beteiligten erläutert.
Am Ende sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass die Führerscheinpflicht von 5 PS auf 15 PS erhöht werden soll. Traditionsreiche Wassersportnationen wie die Niederlande oder die skandinavischen Länder zeigen, dass mehr Liberalität bei den Führerscheinregelungen nicht zu weniger Sicherheit führt. Ein eindrucksvolles Beispiel für die Möglichkeiten und die touristische Attraktivität der angestrebten Änderungen findet sich in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Mit der Einführung der dortigen Charterbescheinigung hat der Wassertourismus sprunghaft an Bedeutung gewonnen – und zwar ohne einen spürbaren Anstieg der Unfallzahlen. Dieses Erfolgsmodell wollen wir nun ausweiten und zusätzlich um Flottillenfahrten in ausgewählten Küstenrevieren ergänzen.
Ein weiterer Punkt, der uns wichtig war, sind Verbesserungen bei den Regelungen zu Funkzeugnissen und Funkanlagen. So werden wir dafür sorgen, dass Funkzeugnisse aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zukünftig auch in Deutschland anerkannt werden. Zusätzlich werden wir prüfen, ob es ausreicht, wenn neben dem Skipper auch ein anderes Crewmitglied ein Funkzeugnis vorlegen kann. Denn nach unserem Verständnis gehört der Skipper in einer Gefahrensituation ans Ruder und nicht an die Funkanlage. Ebenso sollen bei Charterbooten Funkanlagen nur für die Fahrtgebiete A (Hochsee) und B (außerhalb der Küstengewässer) als verpflichtende Ausrüstung vorgeschrieben werden.
Darüber hinaus werden wir die Anforderungen für die Mindestausrüstung von Charteryachten und Sportbootvermietungsverordnungen überprüfen. Denn auch hier sehen wir noch einigen Verbesserungsbedarf. Damit die Änderungen sachgerecht und praxisnah erfolgen, sind Ihre Anregungen und Erfahrungen jederzeit herzlich willkommen.
Sie erreichen uns unter
patrick.doering@bundestag.de sowie torsten.staffeld@bundestag.de.
Gemeinsam haben wir die Chance, dem Wassersport und Wassertourismus in Deutschland zu neuem Schwung zu verhelfen.
20. Februar 2012 - 09:36 Uhr
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