Alkohol an Bord
Vom “Arbeitskreis Charterboot” gab es die Stellungnahme zum Thema:
Alkohol an Bord
Die bereits von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften, die unter anderem auch das Ruhen von Sportbootführerscheinen und die vorläufige Fahruntersagung beinhaltet, liegt nun dem Bundesrat zur Zustimmung vor.
Danach kann die zuständige Behörde das Ruhen von Sportbootführerscheinen anordnen und den Führerschein sicherstellen wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass der Fahrerlaubnisinhaber unter der Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, nicht in der Lage war, das Boot sicher zu führen oder an einem Unfall beteiligt war.
Damit will der Gesetzgeber auch im Sportbootbereich eine Regelungslücke schließen. Bislang konnte lediglich ein Fahrverbot oder eine (befristete) Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Als Sofortmaßnahmen sind nun, nach der neuen Verordnung, auch ein Ruhen des Führerscheins und eine vorläufige Fahruntersagung möglich.
Im Gegensatz zum professionellen Sektor beziehen sich diese zusätzlichen Maßnahmen ausschließlich auf den Schiffsführer und nicht – wie verschiedentlich berichtet – auf die Crew.
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Kategorie : Dütt und Datt, Flensburg, Greifswald, Heiligenhafen | wong it! Kommentieren »