Neue Promille-Grenze
Unser Gesetzgeber hat eine neue Initiative zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Wasser gestartet: Ab sofort gilt die 0,5-Promille Grenze nicht nur für den Schiffsführer, sondern für alle Crewmitglieder, die am “Bordgeschehen” beteiligt sind. Es gehört auch zum “Bordgeschehen” wenn man Ausguck hält oder beim Festmacher eine Leine hält.
Also gilt diese neue Regelung faktisch für alle Crewmitglieder! Wenn die Leinen fest sind und das Boot im Hafen liegt, dann gibt es noch keine Promille-Vorschrift – aber die kann ja auch noch kommen!
1. April 2009 - 18:56 Uhr
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