Archiv für Mai 2008


Kein Sprechfunkzeugnis bis 01.01.2010

Jetzt ist es amtlich:
Sie brauchen bis zum 01.01.2010 kein Sprechfunkzeugnis, um eine Yacht mit eingebautem Funkgerät zu skippern.

Das heisst allerdings nicht, dass Sie ohne entsprechendes Sprechfunkzeugnis funken dürfen!
Es bleibt dabei: Sie dürfen ohne Sprechfunkzeugnis das Funkgerät nicht einschalten!

Diese Situation ergibt sich aus der Überschneidung von zwei unterschiedlichen Verordnungen, zum einen der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV), auf der anderen Seite die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV).

Die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) wurde so geändert, dass eine Bußgeldbewehrung erst ab dem 01.01.2010 eintritt.

Artikel 1
Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung§ 16 der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGB!. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 511 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGB!. I S. 2407) geändert worden ist, wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
§ 16 Übergangsregelung § 15a Abs. 1 Nr. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. “

Nun gibt es parallel zu den Bestimmungen der SportSeeSchV die Vorschrift in Paragraph 13 Abs. 4a der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV):

“Bei einer Seefunkstelle auf einem Schiff, das die Bundesflagge führt,
darf mobilen Seefunkdienst oder mobilen Seefunkdienst über Satelliten
nur ausüben, wer einen für die Funkstelle ausreichenden gültigen
Befähigungsnachweis nach Anlage 3 besitzt.”

Die SchSV bezieht sich auf das Ausüben des Seefunkdienstes, also das
Betreiben der Funkanlage. Dies bleibt Personen (nicht auf den Skipper
begrenzt) vorbehalten, die ein gültiges Funkzeugnis für die
Seefunkstelle besitzen.

Damit gibt es also folgende, hier interessierende Konstellationen:

Skipper hat kein Zeugnis, Seefunkstelle nicht betrieben: kein Bußgeld
Skipper hat kein Zeugnis, Skipper betreibt Seefunkstelle: Bußgeld nach
Skipper hat kein Zeugnis, Crewmitglied hat Zeugnis und betreibt
Seefunkstelle: kein Bußgeld

Das bedeutet, kurz zusammengefasst, dass man bis 01.01.2010 auch für Yachten über 12m Länge kein Sprechfunkzeugnis benötigt – dann aber auch nicht funken darf!

Danach wird es keine Verlängerung mehr geben! Lassen Sie uns jetzt dafür sorgen, dass Politik und DSV gemeinsam einen vernünftigen Fragenkatalog für den Deutschen SRC entwickeln, der so praxisnah und verständlich wie der britische SRC wird!

> Yachtcharter > Ostsee


18. Mai 2008 - 16:41 Uhr

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Am Sonnabend an der Wiecker Klappbrücke

Entenrennen beim Hornfischfest

Auch an der Ryckmündung wird dem „Maifisch“ gehuldigt. Der Greifswalder Fremdenverkehrsverein richtet vom 12. bis 17. Mai in Wieck die bereits 7. Hornfischwoche aus, die ähnlich wie bei den ostvorpommerschen Nachbarn abläuft. In diesen Tagen werden die Lokale rund um den Wiecker Hafen ihre Hornfisch-Rezepte in die Speisekarten schreiben, die dann nicht nur von den Gästen sondern auch von einer Jury verkostet werden. Das Lokal mit dem überzeugendsten Vorschlag kann sich dann mit dem Titel „Hornfischkönig“ schmücken. Die „Krönung“ erfolgt zum finalen Hornfischfest am Sonnabend. Dabei startet der Fremdenverkehrsverband eine Novität für die Hanse- und Universitätsstadt – das 1. Greifswalder Entenrennen. Rund 2500, mit Nummern versehene Plastetierchen,
werden ab der Klappbrücke auf einen rund 75 Meter langen „Wasserparcours“ geschickt.

Weitere Infos im Internet auch unter www.greifswalder-entenrennen.de.


15. Mai 2008 - 17:57 Uhr

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Tiefensee: Mast- und Schotbruch für die neue Wassersportsaison

Auszug aus einer Pressekonferenz vom 02.Mai 2008

Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen. Die Zahl der verantwortungsbewussten Schiffskapitäne, die ein solches Zeugnis erwerben, ist erfreulicherweise stark angestiegen. Deswegen wird für die Wassersportsaisons 2008 und 2009 letztmalig auf ein Bußgeld verzichtet. Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern.


Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Die Details werden zur Zeit erarbeitet.

>> Hier der gesamte Wortlaut

> Yachtcharter > Ostsee


4. Mai 2008 - 15:54 Uhr

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Richtfest an unserem neuen Stegbüro

Alle Kunden, die ab dem 01.05.08 anreisen, werden wir schon in der neuen Hütte am Steg C in Sonwik begrüßen können.

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> Yachtcharter > Ostsee > Flensburg


1. Mai 2008 - 13:09 Uhr

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