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Die einstigen Steuersparmodelle der 90er Jahre, vor allem nach der Wiedervereinigung mit Investitionszulagen und Sonderabschreibungen, gibt es in dieser Form nicht mehr. Es gibt noch die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung in Höhe von 20% (Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter) zu bekommen. Dies ist allerdings sehr schwierig:
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Sie müssen eine Firma für die Vercharterung gründen, dann muss dieser Betrieb mit der Yacht als Betriebsmögen vom Finanzamt als Gewerbebetrieb anerkannt werden. Das ist bei einer Yacht durch die derzeitige Auslegung der Steuergesetzgebung meist nicht zu schaffen. Es wird nur funktionieren, wenn Sie bereits eine Firma besitzen, die weitere Einnahmen im Wassersportbereich erzielt.
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Wir können Ihnen dieses Modell aber nicht empfehlen, da es aufgrund der Gesetzeslage einige Fallstricke gibt. Wer sich eine Yacht als reines Renditeobjekt anschaffen möchte, um hohe Gewinne zu realisieren und dessen bestehender Gewerbetrieb keinen Bezug zum Wassersport hat, der ist bei diesem Kauf-Charter-Modell nicht richtig aufgehoben. |