Chartern mit oder ohne Sprechfunkzeugnis |
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Gesetzeslage:Der Skipper muss ein Funksprechzeugnis haben, wenn an Bord der Yacht ein Funkgerät vorhanden ist. Sie haben kein Sprechfunkzeugnis?Dann bauen wir Ihnen einfach das Funkgerät aus, dieses Verfahren wird zur Zeit noch toleriert. Wir müssen dafür 50,- berechnen. |
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Sie haben bereits ein Sprechfunkzeugnis, aber keinen SRC? |
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Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für UKWSie dürfen nur Geräte ohne DSC-Controller bedienen. Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker IAlles O.K, überall gültig. Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker IIFür deutsche Gewässer O.K.! (In internationalen Gewässern gibt es keine Kontrollen) Sprechfunkzeugnis für den SeefunkdienstWenn Sie ein älteres Sprechfunkzeugnis ohne GMDSS-Erweiterung haben, (z.B. das gelbe "Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst") dürfen Sie nur eine Yacht ohne DSC-Controller führen. Unsere Yachten haben leider alle DSC. ROC und GOCDas Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC) berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW. Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen sowie allen Funkeinrichtungen des GMDSS. Das bedeutet: Alles O.K.! Britischer SRCSie haben eine praxisnahe Ausbildung gemacht, unserer Ansicht nach der beste Schein! Aber leider wird er in Deutschland nicht anerkannt, damit werden Sie bis zu einer juristischen Klärung, die noch Jahre dauern kann, Probleme bekommen. > Neuigkeiten dazu hier Gilt dieses Gesetz auch im Ausland?Ja, dass ist ein EU- Recht. In unseren Nachbar-Ländern wird zur Zeit eher oberflächlich oder gar nicht kontrolliert, aber das muss nicht so bleiben.... |
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Fragen und Antworten