Welche Scheine brauche ich jetzt?

Übergangsregelung:

Innerhalb eines Arbeitsgespräches am 07. April 2006 zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V (BWVS) hat das Ministerium bestätigt, dass Charterkunden, die eine mit Funkanlage ausgerüstete Yacht führen ohne selbst im Besitz eines gültigen Funkbetriebszeugnisses zu sein, innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2007 nicht mit Bußgeldern belegt werden.

Allerdings bleibt die bestehende und seit 15. August 2005 gültige Regelung unverändert:

Danach muss der Schiffsführer im Besitz eines Funkzeugnisses sein, wenn er eine mit Funkanlage ausgerüstete Yacht führen will. Ein Verstoß stellt wie bisher eine Ordnungswidrigkeit dar, die allerdings innerhalb der Übergangsfrist nicht mit Bußgeld geahndet wird. Die im BWVS zusammengeschlossenen Charterunternehmen haben sich im Gegenzug verpflichtet, den Erwerb von Funkzeugnissen aktiv zu unterstützen.

Stimmen Sie ab, sagen Sie Ihre Meinung:
Info zum UKW-Sprechfunkzeugnis
Initiative der FDP zu diesem Thema
Info zum UKW-Sprechfunkzeugnis

Es gibt ein neues europäisches Recht, was unsere Nation mal wieder als Vorreiter für bürokratische Vorschriften in nationales Recht umgewandelt hat. Dieses Gesetz besagt, das jeder Schiffsführer (Nicht ein Crewmitglied!) eines Sportbootes, auf dem eine Sprechfunkanlage eingebaut ist, das "Short Range Certificate" haben muss!

Wir als Vercharterer wehren uns natürlich gegen diesen bürokratischen Unsinn, der niemandem hilft!

Wer wird dann noch Kanal 16 abhören und somit sicherstellen, dass einem in Not geratenem Segler schnell geholfen werden kann? Alle Segler hören Kanal 16 ab und bilden so ein Netz von hilfsbereiten Yachten!
Alle Segler hören den Wetterbericht und können sich so wesentlich besser und verantwortungs-bewußter auf die äußeren Umstände einstellen.
Diese Sicherheit und Hilfsbereitschaft darf nicht begrenzt werden auf Scheininhaber!

Was tun? Wir haben jetzt eine Übergangslösung, die uns Zeit bis zum 30.09.07 gibt, bessere Lösungen zu finden.
Das Gesetz wird auch vom "AKC" juristisch geprüft, da es unserer Ansicht nach zu viele Ungereimtheiten gibt und Gesetze den Menschen helfen sollen und nicht Steine in den Weg legen sollten.

Wir halten es für den besten Weg, der gesamten Crew bei Übergabe das Abhören von Kanal 16 zu erklären. Zusätzlich sollte jedes Crewmitglied einen Notruf absetzen können. Diese Einweisung stellt sicher, dass jeder mit der Funke umgehen kann - und nicht nur der Skipper, der im Notfall im Wasser treibt...

Also, viele überflüssige und kontraproduktive Verordnungen, die niemandem wirklich helfen und die uns alle das Leben nur schwerer machen - unser Land sollte andere Probleme zu lösen haben!

Wenn Sie ein "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II" haben: Für deutsche Gewässer O.K.!
(in internationalen Gewässern kontrolliert niemand)

Wenn Sie ein "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I" haben - Alles O.K, überall gültig.


Wenn Sie ein anderes Sprechfunkzeugnis (mit der GMDSS-Erweiterung haben), lassen Sie alles so, wie es ist.


Wenn Sie ein älteres Sprechfunkzeugnis ohne GMDSS-Erweiterung haben, (z.B. das gelbe "Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst") ist alles O.K, wenn Sie eine Funkanlage ohne DSC haben. Haben Sie eine Anlage mit DSC = komplette neue Prüfung!
Info zum UKW-Sprechfunkzeugnis

Wenn Sie ein "SRC"-Sprechfunkzeugnis machen möchten, bieten wir Ihnen einen günstigen Wochenend-Kurs in Heiligenhafen an:
Info zum UKW-Sprechfunkzeugnis

Wenn Sie in Ihrer Nähe etwas suchen, empfehlen Ihnen einen Kurs bei "Yachtschule Rünthe":
Info zum UKW-Sprechfunkzeugnis

Auch ein Pyro-Schein soll erforderlich sein, wenn man auf einer Charteryacht fährt, die mit Seenotraketen ausgestattet ist. Hier wurde seitens des DSV aber signalisiert, dass in der Saison 2007 noch keine Neuregleung durchgesetzt wird.

Pyro-Schein: Abwarten! Eswird wohl für 2007 keine Neureglung geben!