Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die gesamte Nordsee (jedoch nicht nördlicher als Bergen) und Ostsee (Guldburgsund nur mit weniger als 1,75m Tiefgang), einschließlich Polen, Litauen, Lettland, Kattegat und Skagerrak (oder nach Vereinbarung). Der Charterpreis ist zur Hälfte bei Vertragsabschluß fällig, der Rest ist 4 Wochen vor Antritt der Reise fällig. Die Kaution wird vor Ort mit Kreditkarte hinterlegt. Bei Wochenendcharter ist die Chartergebühr und die zu hinterlegende Kaution grundsätzlich in bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er dieses unverzüglich mit. Gelingt eine Ersatzcharter, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Chartersumme zurück. Andernfalls hat der Vercharterer Anspruch auf die gesamte Chartergebühr. Es wird dem Charterer ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Die Yacht und der Charterer sind zu folgenden Konditionen versichert: • Haftpflichtversicherung für Personen- und / o. Sachschäden pauschal für jede Yacht bis 2,5 Mio EURO (einige Yachten auch höher) • Skipperhaftpflichtversicherung. • Kasko-Versicherung für die Yacht und die Charterausrüstung mit 500,- Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall • Charterausfallversicherung (gegen Regreßforderungen des Eigners wegen entgangener Chartereinnahmen bei Ausfall durch einen vom Charterer verursachten Schaden) bei 500,- Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall. Der Abschluß der vorgenannten Versicherungen führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charterkundens für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an der Charteryacht entstanden sind. Hinterlegte Kaution (siehe Chartervertrag) für jede Yacht = Selbstbeteiligung je Schadensereignis. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Der Charterer ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Eine Weigerung kann zu Regressansprüchen gegen den Charterer seitens des Versicherers führen. Die Selbstbeteiligung ist im Schadenfall vom Charterer zu tragen. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet, der Charterer erhält in diesem Fall eine schriftliche Abrechnung übersandt. Der Charterer hat die Yacht in einem unversehrtem Zustand, so wie er sie übernommen hat, zurückzugeben. Entstandene Schäden werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Schäden die durch normalen Verschleiß entstehen sind ausgenommen. Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord. Die Yachten sind nach der See-Sportbootvermietungsordnung zugelassen, jedoch nicht als Ausbildungsyachten. Der Charterer / Schiffsführer erklärt ausdrücklich: • Im Besitz eines gültigen Führerscheines “Sportboot See” oder “Sportboot Küste” zu sein. • Die nautischen und seemännischen Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben. • Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrung in der Führung einer Segelyacht zu besitzen. • Den Guldborg-Sund nicht mit einer Yacht von mehr als 1,75m Tiefgang zu durchfahren. • Die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen. • Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen. • Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum. • Die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten. • Segel vor dem Auslaufen selber zu prüfen. Nachträglich festgestellte Schäden (außer Verschleiß wie z.B. offene Nähte) gehen zu Lasten des Charterer. • Das Logbuch (wird bei Übergabe ausgehändigt) in der gesetzlich vorgesehenen Form zu führen. • Nur nach Rücksprache an Regatten oder anderen sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen. • Haustiere nur nach Rücksprache mitzubringen. • Die gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Törnbeginns zur Inbetriebnahme der an Bord befindlichen Funkanlage zu beachten. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Hafenhandbücher, Kompaß, Radar, GPS-Navigator usw. verursacht werden. Der Ausfall von navigatorischen Hilfsmitteln wie GPS-Navigator, Plotter, Radar usw. stellt kein Grund zur Minderung der Chartergebühr dar. Der Charterer hat sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie z.B. über Strömungen und veränderte Wassertiefe bei starken Winden. Wird das Schiff nicht rechtzeitig vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Std. danach bei voller Erstattung der geleisteten Zahlungen von diesem Vertrag zurücktreten. Der Vercharterer ist berechtigt, ein anderes gleichwertiges Schiff zur Verfügung zu stellen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verläßt der Charterer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Bei verspäteter Rückgabe am Freitag wird ab 17.00 Uhr jede angefangene Stunde mit 50,- EURO berechnet. In diesem Zusamenhang obliegt es dem Charterer, auch schlechtes Wetter mit in seine Törnplanung einzubeziehen. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht. Die Yacht wird sauber, segelklar, vollgetankt mit 2 versiegelten Gasflaschen dem Charterer übergeben. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar müssen bei Übergabe vom Charterer anhand der Checkliste überprüft werden. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt. Die Yacht wird nach Rückkehr sauber, aufgeklart, vollgetankt mit 2 versiegelten Gasflaschen zurückgegeben - andernfalls wird das Tanken (Diesel plus 50,- Euro Lohn) und Reinigen (je Meter 5,00 EURO Innen, 2,50 EURO aussen) berechnet und von der Kaution abgezogen. Eine Toilettenverstopfung wird mit 125,- EURO berechnet. Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch, per Fax oder Mail zu informieren. Beim Schaden am Schiff oder an Personen fertigt der Charterer eine Niederschrift darüber an und sorgt für eine Bestätigung des Hafenmeisters, Arztes usw.. Die Reparatur von Schäden durch normalen Materialverschleiß bis 150,- EURO können vom Charterer veranlaßt werden. Diese Ausgaben werden vom Vercharterer bei Vorlage einer quittierten Rechnung zurückerstattet. Aus steuerlichen Gründen können wir jedoch nur folgende Belege erstatten: • Rechnungsempfänger ist „Yacht- & Charterzentrum GmbH“ • Schiffsname ist auf dem Beleg • Art der Arbeit ist bezeichnet • Rechnungsbetrag in der Landeswährung des ausführenden Betriebes ausgestellt • Die MwSt ist im jeweilig landesspezifischen Satz ausgewiesen • Altteile werden mitgebracht. Andernfalls kann die Rechnung nicht erstattet werden. Reparaturen, die den Betrag von 150,– EURO übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vercharterers. Motorenüberwachung: Der Ölstand des Motors ist täglich zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser und Öl bekommt. Es sind mitzubringen für Ihren Törn: Schlafsäcke, Kopfkissen, Handtücher, Bettwäsche und persönliche Wäsche. Ausrüstungsplan für unsere Yachten siehe Ausrüstungsliste im Charterkatalog / Internet (Änderungen vorbehalten). Bei Rechenfehlern der umseitig angeführten Nutzungsgebühr haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Nutzungsgebühr gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird. Bei technischen Problemen rufen Sie bitte unseren 24-Stunden-Service an: 043 62 / 56 47 (Bitte nur bei technischen Problemen). Erfüllung und Gerichtstand ist Oldenburg/Holstein. |
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AGB,Geschäftsbedingungen bei: 1.Klasse Yachten • Telefon: 04362 / 73 23 • gebrauchte Yachten |
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